Die gesetzliche Erbfolge tritt dann in Kraft, wenn weder ein Erbvertrag noch ein Testament hinterlegt wurde. So wird geregelt, was und wie viel aus dem Nachlass auf welche Personen aufgeteilt wird. Dies entspricht nicht immer den Vorstellungen des Erblassers. Dabei gibt es aber viele Gestaltungsmöglichkeiten. Man befasst sich zu Lebzeiten natürlich nicht gerne mit Themen wie Erbvertrag, Testament oder Schenkung nach dem Tod.
Aber man kann eben nur solange man lebt über sein Hab und Gut bestimmen. Ist der „letzte Wille“ nicht ausreichend dokumentiert, greift das gesetzliche Erbrecht und regelt den Nachlass. Ob dies immer im Sinne des Verstorbenen ist, sei dahingestellt. Es ist von großem Vorteil, bei der selbstbestimmten Nachlassregelung einen Rechtsanwalt für Erbrecht heranzuziehen. Potentielle Nachlassgeber profitieren von dessen Fachwissen ebenso, wie alle weiteren Personen, die von dem Erbfall betroffen sind.
kompetente Beratung, rasche Bearbeitung und Umsetzung der vereinbarten Schritte, empathisch, beruhigende Art