Streitfall stillschweigende Enterbung
Eine stillschweige Enterbung kann durch den Erblasser verfügt werden, indem er den Pflichtteilsberechtigten im Testament übergeht. Damit das Enterben hierdurch wirksam werden kann, muss der Beweis für eine Erbunwürdigkeit später zwingend erbracht werden. Dafür muss ein anderer Erbe durchsetzen, dass der enterbte Pflichtteilsberechtigte nichts aus der Erbmasse erhält. Will der Enterbte nicht freiwillig auf sein Erbe verzichten, muss vom Gericht geklärt werden, ob ein ausreichender Enterbungsgrund vorliegt.
Kann man eine Enterbung widerrufen?
Eine Enterbung im Testament kann auch widerrufen werden. Ändert der Erblasser seine Meinung, kann er das alte Testament für ungültig erklären, dieses ändern oder ein
neues Testament aufsetzen. Beim Enterben in Österreich ist grundsätzlich das letzte Testament gültig, sofern es wirksam ist. Wird ein Widerruf der Enterbung durch den Erblasser nicht veranlasst, so kann der Enterbte immer noch die Enterbung anfechten.
Anfechtung einer Enterbung
Ist ein Erbberechtigter nach der gesetzlichen Erbfolge in einem Erbe übergangen worden, kann er dagegen vorgehen und die erfolgte Enterbung anfechten. Hierfür muss er seine Ansprüche gegenüber den Erben im Verlassenschaftsverfahren oder einem Pflichtteils Verfahren vor Gericht geltend machen. Dabei wird dann geprüft, ob ein rechtmäßiger Grund für die Enterbung vorliegt. Dies muss beim Enterben in Österreich von den anderen Erben bewiesen werden. Gelingt Ihnen dies nicht, kann zumindest der Pflichtteilsanspruch zugunsten des Enterbten durchgesetzt werden. Dafür sollte man die Hilfe eines erfahrenen
Rechtsanwaltes für Erbrecht in Anspruch nehmen.
So unterstützt ein Anwalt rund ums enterben
In Österreich sieht das
Erbrecht bewusst vor, dass Pflichtteilsberechtigte besonders geschützt werden sollen. Will man also einen Ehepartner oder Kinder enterben, so ist es zunächst einmal unverzichtbar, die eigenen Beweggründe rechtlich überprüfen zu lassen. Denn nur wenn die Begründung für den Entzug des Erbanspruchs im Sinne des österreichischen Erbrechts zulässig ist, kann rechtswirksam enterbt werden. Ein Anwalt für Erbrecht prüft die Zulässigkeit ihres Beweggrundes und bewertet für Sie die dazu vorliegenden Nachweise. Zudem berät er Sie ausführlich, wie die Enterbung vorgenommen und in welcher Art sie erfolgen soll.