Beispiel für einen Pflichtteilsverzicht
Damit Sie sich genau vorstellen können, wie sich ein Pflichtteilsverzicht in Österreich auswirken kann, haben wir für Sie ein Beispiel formuliert:
Stellen Sie sich vor, ein Vater hinterlässt zwei Kinder, von denen eines einen Pflichtteilsverzicht abgegeben hat. Existiert nun kein Testament, so erhalten beide Kinder dennoch ihren gesetzlichen Erbteil. Existiert ein Testament, in dem beide Kinder von der Erbfolge ausgeschlossen werden, erhält nur das Kind seinen Pflichtteil, das keinen Pflichtteilsverzicht abgegeben hat. Werden beide Kinder im Testament bedacht, so erben auch beide Kinder. Auch das Kind, das einen Pflichtteilsverzicht abgegeben hat, gilt dann als Testamentserbe und nicht als gesetzlicher Erbe. Dies wäre auch dann der Fall, wenn das Kind statt einem Pflichtteilsverzicht einen Erbverzicht abgegeben hätte.
Gründe für einen Pflichtteilsverzicht
Für den freiwilligen Verzicht auf den Pflichtteil kann es verschiedene Gründe geben. In der Praxis kommt der Pflichtteilsverzicht in Österreich dann am häufigsten vor, wenn ein Pflichtteilsberechtigter schon zu Lebzeiten des Erblassers einen Teil des Erbes erhalten hat. Oftmals wird der Verzicht auf den Pflichtteil also im Rahmen einer Schenkung oder bei Übergabe von Haus oder Betrieb vereinbart. Um andere Pflichtteilsberechtigte hier nicht zu benachteiligen, wird dann häufig ein Pflichtteilsverzicht vereinbart. Dies hat zum einen den Vorteil, dass begünstige Erben nicht doppelt bedacht werden und somit ein Erbstreit vermieden werden kann. Doch auch der Erblasser erhält einen Vorteil, denn dieser kann über den sozusagen freigewordenen Pflichtteil frei verfügen.
Was gibt es bei einem Pflichtteilsverzicht zu beachten?
Wer sich für einen Pflichtteilsverzicht entscheidet, sollte sich im Vorfeld gut über die verschiedenen Auswirkungen des Verzichts informieren. Viele wissen beispielsweise nicht, dass der Verzicht auf den Pflichtteil in Österreich keine Auswirkungen auf die gesetzliche Erbfolge hat. Liegt kein Testament vor, erben auch die, die einen Verzicht abgegeben haben, im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge. Außerdem gilt es zu beachten, dass sich ein Pflichtteilsverzicht auch auf die Nachkommen des Verzichtenden auswirkt. Diese Regelung kann man allerdings mit einer entsprechenden Formulierung im Pflichtteilsverzichtsvertrag außer Kraft setzen.