Ich bin ein seit 2005 selbstständiger Rechtsanwalt spezialisiert auf Erbrecht in 2500 Baden. Zu meinen Mandanten gehören Kleinunternehmen genauso wie Privatpersonen. Mein oberstes Ziel ist es für meine Mandanten, die für Sie beste und effizienteste Lösung zu finden.
Dabei agiere ich schnell, flexibel und immer lösungsorientiert. Egal ob Sie eine rechtliche Beratung oder Vertretung bei Ihrer Nachlassplanung, Ihrer letztwilligen Verfügung, bei Schenkungsverträgen oder als Erbe Hilfe bei Verlassenschaftsabhandlungen oder Erbstreitigkeiten benötigen sind Sie bei mir an der richtigen Adresse. Ich biete Rechtsberatungen in allen erbrechtlichen Angelegenheiten mit Persönlichkeit, Engagement und Flexibilität.
Nachlassplanung und Vermögensnachfolge
Gerade bei der Nachlassplanung gibt es viele Tücken, die beachtet werden müssen. Nur kleine Formfehler beim Testament oder Ihrer letztwilligen Verfügung können gravierende Folgen für Ihre Nachkommen haben. Eine umfassende Beratung im Vorfeld ist in jedem Fall anzuraten.
Erstellung Ihres Testaments oder Prüfung Ihrer letztwilligen Verfügung
Gerne helfe ich Ihnen bei der Umsetzung der von Ihnen gewünschten erbrechtlichen Regelung und errichte Ihr Testament.
Verlassenschaftsabhandlung
Familienangehörige oder nahestehende Personen sind im Verlassenschaftsverfahren oftmals überfordert. Gerade kurz nach dem Ableben eines geliebtes Menschen fällt es dann oftmals sehr schwer klare Entscheidungen zu treffen. Ausgehend werden dann falsche Entscheidungen getroffen, nur um die Sache hinter sich zu lassen. Behalten Sie auch in schwerwiegenden und emotionalen Momenten während des Verlassenschaftsverfahren einen kühlen Kopf und lassen Sie sich von mir beraten.
Eine eingehende rechtliche Beratung vor der Abgabe irgendwelcher Erklärungen in der Verlassenschaft ist aber sehr wichtig, da manche Erklärungen (z.B. Erbantrittserklärung) nicht mehr widerrufen werden können. Auch können Entscheidungen die Haftung für die Schulden des Verstorbenen betreffend teils nicht mehr geändert werden, z.B. die Abgabe einer unbedingten Erbantritserklärung.
Es ist auch nicht – wie von vielen Leuten angenommen – unbedingt notwendig, dass Sie den vom Gericht als Gerichtskommissär bestellten Notar (welcher die Todesfallsaufnahme macht) mit der Durchführung der Verlassenschaftsabhandlung zu betrauen. Sie können auch den Anwalt Ihres Vertrauens mit der schriftlichen Abhandlung der Verlassenschaft beauftragen.
Erbschaftsstreit oder Pflichtteilsansprüche
Wenn es um die Verlassenschaft geht, kommt es oft zu Erbstreitigkeiten innerhalb der Familie. Insbesondere bei solche Streitigkeiten um das Erbe sind emotionslose Einschätzungen rund um die Erfolgsaussichten wichtig. Als erfahrener Erbrecht Anwalt in Baden unterstütze ich Sie bei Erbstreitigkeiten, Erbengemeinschaften sowie Durchsetzung Ihre Pflichtteilsansprüchen.