Pflichtteil bei einem Erbvertrag zwischen Eheleuten
Sämtliche Ansprüche auf den Pflichtteil bleiben auch bei Erstellung eines Erbvertrages unberührt bestehen. Schließen Eheleute einen Erbvertrag ab, so muss sichergestellt werden, dass trotzdem sämtliche Pflichtteilsansprüche gedeckt bleiben. Zusätzlich muss ein Viertel des Vermögens trotz Erbvertrag frei bleiben (zusätzlich über die Pflichtteilsansprüche hinaus). Dieses Viertel kann der Erblasser mittels Testament frei verteilen, beispielsweise auch trotz Erbvertrag an den Ehepartner. Verteilt er das Viertel nicht, wird dieses über die gesetzliche Erbfolge verteilt.
Pflichtteilsanspruch geltend machen
Wie ein Pflichtteilsanspruch geltend gemacht werden muss, hängt vom Alter der Erben ab. Bei minderjährigen pflichtteilsberechtigten Erben kümmert sich das Verlassenschaftsgericht darum, dass die Pflichtteilsansprüche ermittelt und sichergestellt werden. Bei volljährigen pflichtteilsberechtigten Erben sieht das anders aus. Sie müssen sich selbst darum kümmern, ihren Anspruch am Pflichtteil Erbe geltend zu machen.
Hierzu müssen Sie während des Verlassenschaftsverfahrens eine Erklärung abgeben. Die Frist zur Geltendmachung des Pflichtteils beläuft sich auf 3 Jahre ab Kenntniserlangung des Anspruches. Dabei ist es so, dass der Pflichtteil generell nach 3 Jahren ab Kenntnis verjährt. Ungeachtet der Kenntnis verjährt der Anspruch nach 30 Jahren (absolute Verjährungsfrist). Anspruch besteht direkt ab Versterben des Erblassers wobei eine Geltendmachung des Geldwertes erst nach einem Jahr möglich ist.
Fristen für die Anfechtung eines Testaments
Häufig stellt sich die Frage, wie lange man ein Testament anfechten kann. Gesetzlich ist in Österreich festgelegt, dass ein Testament innerhalb von 3 Jahren angefochten werden muss. Diese Frist beginnt, sobald der Erbberechtigte vom Testamentsinhalt und seinen daraus folgenden Ansprüchen Kenntnis erlangt. Ist die Frist abgelaufen, kann der Erbe das Testament nicht mehr anfechten. Es ist also ratsam, sich rechtzeitig über seine Rechte zu informieren und die entsprechenden Schritte einzuleiten.
Wie kann Ihnen ein Anwalt beim Pflichtteil helfen?
Ein Anwalt für Erbrecht kann Ihnen bei der Berechnung des Pflichtteils behilflich sein und die Pflichtteilsberechtigungen prüfen. Im Zuge eines Beratungsgesprächs kann Ihnen der Anwalt außerdem einen Überblick über die gesetzliche Erbfolge geben. Oft treten bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen Probleme auf. Ein Anwalt kann Sie fachkundig beraten und dafür sorgen, dass Ihr Anspruch auf den Pflichtteil geltend gemacht werden kann.
Ein Anwalt für Erbrecht kann Ihnen helfen, den Pflichtteil außergerichtlich einzufordern und hilft im Fall, dass keine außergerichtliche Einigung zustande kommt, den Pflichtteil einzuklagen. Ein Anwalt steht natürlich auch Erblassern mit Rat und Tat zur Seite. Entscheiden Sie sich als Erblasser beispielsweise für einen Pflichtteilsentzug, sollten Sie sich zuvor ausführlich von einem Anwalt beraten lassen, da der Entzug gut begründet sein muss.