Lösung des Erbstreits
Natürlich kann es vorkommen, dass sich ein Erbstreit trotz guter Vorkehrungen und detaillierter Planung des Nachlasses nicht vermeiden lässt. Sollte es zu Erbstreitigkeiten innerhalb der Familie oder einem Erbstreit unter Geschwistern kommen, so gibt es verschiedene Möglichkeiten, eine friedliche Lösung zu finden. Ein Gerichtsverfahren sollte immer erst das letzte Mittel sein. Wir werden Sie nur darüber informieren, wie Sie einen Erbstreit lösen können.
1. Erbengemeinschaft auflösen
Die wohl einfachste und kostengünstigste Variante, um einen Erbstreit beizulegen, ist die Auflösung der Erbengemeinschaft. Eine Erbengemeinschaft entsteht sowohl bei der gesetzlichen Erbfolge, als auch bei der gewillkürten Erbfolge durch ein Testament oder Erbvertrag. Mitglieder einer Erbengemeinschaft sind grundsätzlich alle Erben. Eine Erbengemeinschaft gilt dann als aufgelöst, wenn die Erben den Nachlass untereinander aufgeteilt haben. Sollte hierbei ein Erbstreit entstehen, sollten die Mitglieder der Erbengemeinschaft versuchen, eine friedliche Lösung zu finden.
2. Rechtsanwalt für Erbrecht beauftragen
In Österreich gibt es ein gesetzliches Erbrecht, die gesetzliche Erbfolge, dadurch kommt gesetzlich festgelegten Personen zwingend ein quotenmäßig bestimmter Teil des Erbes zu. Oftmals kommt es in den besten Familien aufgrund von Diskrepanzen bezüglich der Aufteilung des Vermögens zu Erbstreitigkeiten. Insbesondere, wenn der Erblasser kein Testament erstellt hat, ist ein Erbstreit vorprogrammiert.
Aufgrund der komplexen Rechtslage im Erbrecht und den jeweils individuellen Erbstreitigkeiten kann man keine pauschale Aussage zu der Frage treffen, ob ein Anwalt bei einem Erbstreit notwendig ist. Wenn man sich allerdings in der Situation befindet, dass man sich beim Erbe übergangen oder ungerecht behandelt fühlt, empfiehlt es sich in jedem Fall, ein Erstberatungsgespräch bei einem Rechtsanwalt spezialisiert auf Erbrecht zu vereinbaren.
Die meisten Erbrechtsanwälte in Österreich bieten Erstberatungsgespräche zum Fixpreis an, in denen man konkrete Fragen stellen kann und einen sehr guten Eindruck über die Rechtslage erhält. Kontaktieren Sie einfach einen Anwalt in Ihrer Region über die Anwaltssuche von Erbrechtsinfo.at, der Ihnen in der schweren Situation eines Erbstreits helfen und Sie kompetent beraten kann.
3. Streitschlichtung durch Mediation
Eine mittlerweile sehr beliebte und erfolgversprechende Möglichkeit, einen Erbstreit beizulegen, ist die Streitschlichtung durch Mediation im Erbrecht. Hier können die Erben, die einen Erbstreit austragen, versuchen, ihre Erbstreitigkeiten friedlich beizulegen. Im Übrigen hat jeder Erblasser die Möglichkeit, bereits zu Lebzeiten eine Streitbeilegung durch Mediation im Testament anzuordnen. Dies verpflichtet die streitenden Parteien bei einem Erbstreit dazu, vor einem möglichen Gerichtsverfahren mit Hilfe eines Mediators eine friedliche Einigung anzustreben.