5. Teilbare Gegenstände
Bargeld kann unter den Erben der Erbgemeinschaft am Leichtesten nach den jeweiligen Erbquoten aufgeteilt werden. Die Verteilung der Sachgegenstände muss abgesprochen werden.
6. Unteilbare Gegenstände
Schaffen die Erben es nicht, einen unteilbaren Gegenstand einem Erbe zuzuteilen, da zum Beispiel mehrere Erben Anspruch auf den Gegenstand erheben, muss der Gegenstand verkauft werden. Soll ein Erbteil die Immobilie erhalten, muss dies notariell beurkundet werden. Bei anderen Gegenständen ist das nicht der Fall. Wenn eine Immobilie allerdings veräußert werden soll, und sich die Erben auf keinen Verkaufspreis einigen können, kommt es zu einer Teilungsversteigerung. An der Versteigerung können auch die einzelnen Erben der Erbengemeinschaft mitbieten und so unter Umständen einen guten Deal machen.
7. Strittige Erbauseinandersetzung oder Mediator?
Die Alternative zu einer Erbauseinandersetzung ist das Aufsuchen eines Mediators. Bei der Erbauseinandersetzung verklagt ein Erbe die anderen Erben vor einem Zivilgericht mit einer Erbauseinandersetzungsklage, um die Erbgemeinschaft aufzulösen und das Erbe aufzuteilen. Der Mediator versucht als außenstehende Person die Parteien außergerichtlich zu einer Lösung zu führen. Mit dem Mediator werden mehrere Termine vereinbart, bei denen die Lösung mit Hilfe unterschiedlicher Mediation Phasen, in denen unterschiedliche Ziel festgelegt werden, zu erreichen versucht wird. Die Mediation ist keine Garantie aber eine sicherlich günstigere und friedlichere Lösung als eine Erbauseinandersetzung vor Gericht.
Die Erbengemeinschaft erbt ein Haus
Eine Immobilie ist immer ein heikles Thema in einem Verlassenschaftsverfahren. Dabei hat meist jeder andere Interessen. Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung? Im schlimmsten Fall wird die Immobilie durch eine Teilungsversteigerung in Geld umgewandelt. Im guten Fall ist sich die Erbengemeinschaft darüber einig, ob die Immobilie verkauften werden soll oder was mit ihr geschehen soll. Kein Erbe kann alleine entscheiden, was mit der Immobilie geschehen soll. Bevor allerdings gehandelt wird, muss das Grundbuch der Immobilie geändert und die Erbengemeinschaft eingetragen werden. Es ist möglich die Eintragung für zwei Jahre kostenlos vorzunehmen.