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Testament Kosten §  Grundsätzliches, Übersicht & mehr

Mit der Erstellung einer letztwilligen Verfügung, gilt es nicht nur den eigenen Nachlass zu planen, sondern auch die Kosten für ein Testament zu bedenken. Denn abhängig von der Art des Testaments können unterschiedlichste Ausgaben anfallen. Was also kostet die Erstellung des Testaments, dessen Beglaubigung durch einen Notar und die Hinterlegung bei Anwalt, Notar oder Gericht? Im nun folgenden Artikel gehen wir auf diese Fragen ein und bieten Ihnen einen Überblick der mit einem Testament verbundenen Kosten.

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Das Wichtigste in Kürze

Grundsätzliches zu Testament Kosten

Mit der Erstellung eines Testaments können abhängig von der Art der Verfügung unterschiedlichste Testament Kosten anfallen. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass das österreichische Erbrecht hier für jeden passende Varianten bietet. Das eigenhändige Testament (auch handschriftliches Testament genannt) gilt als günstigste Form der letztwilligen Verfügung, da dieses grundsätzlich kostenlos möglich ist. Für andere Formen des Testaments fallen Anwalts- oder Notarkosten und ggf. Ausgaben für die Hinterlegung wie auch die Eintragung im Testamentsregister an. Wichtig hierbei zu wissen ist, dass die anwaltliche Beratung im Vorfeld grundsätzlich immer ihre Kosten wert ist, da diese für den Testator Rechtssicherheit bietet.

Wer trägt die Kosten für das Testament?

Derjenige, der seinen Nachlass mittels Testament regeln möchte, der hat in der Regel auch für die anfallenden Kosten zu bezahlen. Denn obgleich oftmals davon ausgegangen wird, dass die Nachlassplanung, als Teil des Erbrechts, von der Rechtsschutzversicherung getragen wird, ist dies oftmals nicht der Fall. Zwar übernehmen viele Versicherungsträger die Ausgaben für eine Beratung beim Rechtsanwalt für Erbrecht oder einem Notar, doch die Kosten für Erstellung, Beglaubigung und ggf. Hinterlegung des Testaments sind zumeist selbst zu bezahlen.

Übersicht zu den Testamentskosten

Mit der Erstellung einer letztwilligen Verfügung stehen – abhängig vom individuellen Einzelfall – unterschiedliche Testament Kosten in Verbindung. Da wäre die rechtliche Beratung im Vorfeld, womöglich die fremdhändige Erstellung der Verfügung, die Prüfung handschriftlicher Testamente um Form- und Inhaltsfehler zu vermeiden, aber auch die Beglaubigung durch den Notar oder sogenannte Folgekosten für die Aufbewahrung. Manches Mal sind gar bestimmte Anforderungen an eine Testamentsform gebunden, die zwingend Ausgaben nach sich ziehen. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen nun aufzeigen, bei welcher Testamentsart welche Kosten anfallen können.

Gut zu wissen
Wichtiger Hinweis!

Gehen Sie bei der Nachlassplanung kein Risiko ein und lassen Sie Ihr Testament von einem Rechtsanwalt für Erbrecht zumindest prüfen. Oftmals denkt man, dass man dafür keine Rechtsberatung benötigt oder dafür keine Kosten ausgeben will, allerdings spart man hier an der falschen Stelle, da aufgrund von nur kleinen Formfehlern Testamente als ungültig erklärt werden können.

Kosten für ein eigenhändiges Testament

Wer sich für ein eigenhändiges (handschriftliches) Testament entscheidet, der kann seinen letzten Willen selbst zu Papier bringen und somit grundsätzlich kostenlos ein Testament erstellen. Jedoch gilt es Formfehler wie auch Irrtümer des Testators zu vermeiden und so ist es durchaus ratsam, das selbst verfasste Testament von einem Juristen oder Notar diesbezüglich überprüfen zu lassen. Hierfür fallen in der Regel Kosten um die 150,00 Euro an.

Zudem kann ein eigenhändiges Testament im österreichischen Testamentsregister eingetragen werden (Eintragsgebühr ca. 25,00 Euro) und auf Wunsch bei einem Rechtsanwalt, Notar oder aber beim zuständigen Gericht gegen eine entsprechende Gebühr sicher hinterlegt werden. Mögliche Kosten für ein eigenhändiges Testament sind somit:

  • Rechtsberatung ca. 100 – 200 Euro
  • Prüfung des Testaments ca. 150 Euro
  • Eintragung ins Testamentsregister ca. 25 Euro
  • individuell vereinbare Ausgaben für Aufbewahrung

Kosten für ein fremdhändiges Testament

Ähnlich dem handschriftlichen Testament, kann auch das fremdhändige Testament grundsätzlich sehr kostengünstig verfasst werden. Erst mit einer fachlichen Prüfung auf Form- und Inhaltsfehler entstehen Testament Kosten. Das fremdhändig bei dieser Verfügung bedeutet nämlich, dass zum Beispiel die Tochter oder der Sohn das Testament auf dem Computer schreiben kann. Auch für diese Form des letzten Willens besteht die Möglichkeit, das Testament im Testamentsregister eintragen zu lassen und es auf Wunsch in sichere Verwahrung zu geben. Für diese Form der Nachlassplanung können somit folgende Ausgaben entstehen:

  • Rechtsberatung ca. 100 – 200 Euro
  • Prüfung des Testaments ca. 150 Euro
  • Eintragung ins Testamentsregister ca. 25 Euro
  • individuell vereinbare Kosten für Aufbewahrung

Kosten für ein öffentliches Testament

Immer dann, wenn Personen zwischen 14 und 18 Jahren ein Testament verfügen möchten, ist dies nur im Rahmen des öffentlichen Testaments möglich. Da das Erbrecht an diese Vergütungsform hohe Anforderungen stellt, ist diese Testamentsform mit Abstand die kostenintensivste. Denn das öffentliche Testament darf nicht selbst oder durch einen Anwalt verfasst werden. 

Es muss zwingend vor einem Richter oder durch einen Notar aufgenommen und im Zuge eines sogenannten Notariatsaktes offiziell beglaubigt werden. Durch diese Anforderungen an die gültige Erstellung der Verfügung ist es nicht möglich, pauschale Richtwerte bzgl. der anfallenden Testament Kosten zu nennen. Jedoch möchten wir Ihnen aufzeigen welche Kostenfaktoren Sie im Zuge eines öffentlichen Testaments zu erwarten haben. Diese sind:

  • Kosten für die Rechtsberatung
  • Termingebühren für die Erstellung
  • Ausgaben für die Ausfertigung und Beglaubigung des Testaments
  • Eintragung ins Testamentsregister ca. 25 Euro
  • Gebühren für die amtliche Verwahrung

Testament Kosten in der Praxis

In der alltäglichen Rechtspraxis zeigt sich oftmals, dass die Erstellung eines Testaments nicht nach einzelnen Leistungen honoriert wird, sondern sogenannte Pauschalpakete in Rechnung gestellt werden. Bei dieser Form der Kostenberechnung erhält der Testator zunächst eine ausführliche Rechtsberatung in der auf die individuelle Rechtslage eingegangen wird. Im Anschluss wird entweder das Testament durch den Anwalt oder Notar erstellt, oder das eigenhändige Testament auf mögliche Fehler geprüft.

Im Anschluss wird die rechtswirksam erstellte Verfügung im Testamentsregister eingetragen und auf Wunsch das Testament durch den Anwalt, Notar oder eine öffentliche Verwahrstelle (zB.: das Bezirksgericht) aufbewahrt. Die Kosten für diese “rundum Sorglos den Nachlass planen” Möglichkeit belaufen sich auf durchschnittlich 400 bis 500 Euro und bieten allem voran bei sehr hochwertigen Vermögenswerten eine gute Möglichkeit, den eigenen Nachlass mittels Testament zu regeln.

So unterstützt Sie ein Anwalt rund um die Testamentskosten

Ein erfahrener Rechtsanwalt für Erbrecht informiert Sie bereits im Zuge eines ersten Beratungstermins über für Sie passende Testamentsformen und kann somit auch einen ersten Einblick in die zu erwartenden Kosten geben. Natürlich nimmt er hierbei auf ihre individuelle Rechtslage Rücksicht und bewertet für Sie testamentarische Wünsche wie auch den damit verbundenen Aufwand, wenn das Testament zum Beispiel in Form eines fremdhändigen Testaments durch den Anwalt verfasst wird. Zudem bieten viele Rechtsanwälte in Österreich Pauschalpakete für die Nachlassregelung. So können Sie mit klaren Kosten rechnen und sich ganz der Regelung ihres Nachlasses widmen.

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FAQ Testament Kosten

Die tatsächlichen kosten für ein Testament bei einem Anwalt oder Notar sind abhängig von der Art der letztwilligen Verfügung, der Form der Honorarberechnung und ggf. vom Umfang der Vermögenswerte die im Testament erbrechtlich geplant werden sollen.
Eine Erstberatung am Telefon ist bei vielen Rechtsanwälten für Erbrecht in Österreich kostenlos möglich. Für einen ersten Beratungstermin in der Kanzlei des Anwalts sollten Sie mit Kosten von rund 120 Euro rechnen.
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