Mediation im Erbrecht § Gründe, Kosten & mehr
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Erbrechtsinfo Redaktion
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- Bei Erbkonflikten innerhalb einer Erbengemeinschaft ist das Hinzuziehen eines Mediators zu empfehlen.
- Der Mediator handelt im Interesse aller Parteien.
- Bereits im Erbvertrag kann eine Mediationsklausel verankert werden.
- Der Richter kann bei Erbstreitigkeiten an einen Güterichter verweisen.
- Eine Mediation besteht aus insgesamt 6 Phasen inklusive der Vorphase.
Mediation bei Erbengemeinschaften
Sollten keine vorbeugenden Maßnahmen getroffen worden sein, so kann sich die Erbengemeinschaft, bevor es zu Erbkonflikten kommt, Hilfe holen. Mit einem Rechtsanwalt für Erbrecht zum Beispiel ein Erbteilungsübereinkommen verhandeln. Das bedeutet nicht, dass dies immer ohne Emotionen abläuft aber im Endeffekt wird nach einer für alle passenden und gerechten Lösung gesucht, die von einem Außenstehenden, in diesem Fall einem Rechtsanwalt, begleitet wird.
Rolle des Mediators bei Erbstreitigkeiten
Solch eine Mediation hilft, Erbstreitigkeiten vorzubeugen oder eben diese zu schlichten, wenn diese bereits vorhanden sind. Der Mediator handelt nicht im Interesse einer sondern aller Parteien. Bei seiner Mediation hat der Mediator das Ziel, Streitigkeiten, die aus Erbkonflikten entstanden sind, aus der Welt zu schaffen. Dies ist für den Mediator nicht immer leicht, da es bei einem Erbe oft um viel Geld geht und sich jeder der Nächste ist.
Alte Beziehungskonflikte innerhalb der Familie brechen auf oder kommen zum Vorschein. Sollte es in einer Familie bereits verhärtete Fronten vor dem Ableben eines Erblassers geben, kann dieser auch bereits im Vorfeld mit Hilfe eines Mediators die Testamentaufsetzung begleiten lassen. In manchen Fällen kann die Hilfe des Mediators in diesem Moment auch die verkrusteten Konflikte lösen helfen.
Man geht davon aus, dass es bei fast jedem fünften Erbe zu Erbstreitigkeiten kommt. Da es dabei im Schnitt um 300.000 € geht, sind Erbstreitigkeiten vorprogrammiert. Vor Gericht wird anhand von Gesetzen das Problem gelöst aber dass sich auch die Streitigkeiten vor Gericht lösen lassen, davon kann man nicht ausgehen. Bei einem Mediator darf jede Partei seine Sichtweise der Dinge vortragen, ohne, wie in einem Streit leider üblich, unterbrochen zu werden.
Der Mediator hat sozusagen die Leitung der Diskussion inne und gewährt Sprechzeit, hakt aber auch selbst nach, wenn er denkt, dass an einer Stelle Fragen offen bleiben und mehr Klärungsbedarf vorliegt. Dies führt dazu, dass die Parteien auch einmal das Anliegen der anderen Parteien im gesamten Ausmaße zu hören bekommen und sich dadurch auch Dinge klären lassen. Es ist nicht immer gesagt, dass durch eine Mediation Erbstreitigkeiten komplett beseitigt werden können, es ist aber immer einen Versuch wert und erfolgsversprechender als der Weg in den Gerichtssaal.
Mediationsklausel im Erbvertrag
Warum nicht eine Mediationsklausel direkt im Erbvertrag verankern lassen? Eine solche Mediationsklausel führt dazu, dass alle Parteien bei Erbstreitigkeiten dazu verpflichtet sind mit Hilfe eines Mediators die Streitigkeiten regeln und eine Lösung finden zu lassen. Statistiken wie erfolgreich eine Mediation schlussendlich ist, gibt es zwar keine, man geht aber davon aus, dass drei viertel aller Erbkonflikte, bei denen ein Mediator hinzugezogen wird, beigelegt werden können.
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Mediation als Auszeit im Gerichtsverfahren
In manchen Fällen kann es auch dazu kommen, dass der Richter bei Erbstreitigkeiten die Parteien an einen so genannten Güterichter (Mediator) verweist, wenn er der Meinung ist, dass dies ihm Wohle der Parteien wäre. Die bis dahin durch das Gerichtsverfahren entstandenen Kosten werden von den Parteien in der Regel nicht verlangt.Phasen einer Mediation
- Wenn man das Vorgespräch, welches auch Vorphase genannt wird, mitzählt, dann kann man sagen, dass sich eine Mediation in 6 Schritte aufteilt, die alle ihr eigenes Ziel verfolgen.
- Die Vorphase beinhaltet vor allem, dass die Parteien eine Mediationsvereinbarung abgeben, nachdem Ziele vereinbart und Regeln besprochen wurden. In dieser Vorphase werden auch sofort Termine und Kosten festgelegt, damit diese nicht zu einem späteren Zeitpunkt zu neuen Problemen führen.
- Danach geht der Mediationsprozess in die erste Phase über. In dieser Phase gibt der Mediator jeder Partei die Möglichkeiten ihren Sichtweise auf die Dinge zu erläutern.
- In der zweiten Phase der Mediation werden dann die unterschiedlichen Sichtweisen diskutiert und somit der wirkliche Streitfall isoliert und als Ziel zur Beilegung ausgerufen.
- Ist das Ziel einmal definiert, kann in der dritten Phase nach Lösungen gesucht werden. Hier kann der Mediator einen aktiveren Part übernehmen, um somit die Parteien anzuregen, ihren bisherigen Standpunkt zu verlassen, um Lösungen überhaupt zu ermöglichen. Das ist meistens der Zeitpunkt, in dem der Stein ins Rollen kommt und sich die Erben im Streitfall aufeinander zu bewegen.
- In der vierten und vorletzten Phase werden die erarbeiteten Lösungsvarianten besprochen und von den Erbschaftsparteien bewertet. Diese Bewertungen müssen berücksichtigen, ob die Lösungen auch langfristig die richtige Lösung sind und inwieweit sie sich in der Praxis auch umsetzen lassen. Ziel der vierten Phase ist es eine der Lösungen gemeinsam als Präferenz festzulegen.
- Die fünfte und letzte Phase wird die Lösung in einem Mediationsvertrag niedergeschrieben und von allen Parteien unterschrieben. Bei der Mediation ist der Mediator unparteiisch und versucht mit viel Einfühlungsvermögen die Parteien zusammen zu bringen, um die Erbstreitigkeiten zu beenden.
Gründe für die Mediation bei Erbstreit
- Da es bei Erbstreitigkeiten meistens um Geld geht, ist eine Vorteil der Mediation bei Erbstreitigkeiten, dass die Mediation nach einem Stundenhonorar und nicht nach der Höhe des Streitwertes abgerechnet wird.
- Eine Mediation ist wesentlich schneller zu vollziehen als ein Gerichtsverfahren. Bei der Mediation legen der Mediator mit den Parteien Termine fest. Sollten die Parteien weit auseinander wohnen, können an einem Tag auch gleich mehrere Stunden angesetzt werden, um somit allen Zeit, Aufwand und Geld zu sparen.
- Gerichtsverfahren bei Erbstreitigkeiten kommen zwar auch auch früher oder später zu einem Ergebnis, dabei gilt es aber das gesetzliche Recht anzuwenden und nicht darum die Streitigkeiten zu beseitigen und die Parteien vielleicht sogar wieder zusammen zu führen. Vor allem wenn die Rechtsanwälte für Ihre Parteien das Wort ergreifen und die Positionen dramatisieren, werden die Streitigkeiten nicht selten sogar unlösbar verstärkt.
Kosten einer Mediation im Erbstreit
Der Vorteil bei einer Mediation ist, dass sich das Honorar nicht wie beim Rechtsstreit an der Höhe des Erbes bemisst sondern nach einem festgelegten Honorar abgerechnet wird. Sicherlich ist jeder Fall unterschiedlich und daher lassen sich die Kosten einer Mediation bei einem Erbstreit nicht pauschalisieren aber aus Erfahrungen kann mit Kosten in Höhe von 2000-3000 € rechnen. Die ist im Vergleich zu den Kosten eines Vergleiches vor Gericht günstig und sollte die Parteien somit auch motivieren erst einmal die Hilfe eines Mediators zu berücksichtigen, um einen Erbstreit beizulegen.
So kann Ihnen ein Anwalt rund um die Mediation im Erbrecht helfen
Ein Rechtsanwalt als Ihr Mediator kann Ihnen den genauen Ablauf und Informationen über die Mediation erklären. Mediatoren sind Vermittler im Falle eines Erbstreits und sorgen dafür, dass Gesprächsregeln zwischen den Parteien eingehalten werden. Durch aktives Zuhören und Stellen von Fragen wird er sich in die Konfliktparteien hineinversetzen um sich ein besseres Bild der Situation zu verschaffen. Er wird außerdem das Problem definieren und dann eine Lösung eruieren. Der Anwalt als Mediator wird somit sein Bestes geben den Streit außergerichtlich zu lösen. Wollen Sie die Mediationsklausel im Erbvertrag verankern, kann Ihnen der Anwalt helfen den Vertrag zu erstellen.
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