Überschuldeter Nachlass
Hatte der Verstorbene Schulden, so gehen die Schulden auch an die gesetzlich festgelegten Erben über, die diese Schulden meist auch in vollem Umfang begleichen müssen. Zuerst werden natürlich die verbliebenen Haben Werte dafür verwendet, die Gläubiger auszuzahlen. Reichen diese jedoch nicht aus, wird in einer sogenannten Erbauseinandersetzung geklärt, wie viel der Erbe noch nachzahlen muss.
In so einem Fall ist es ratsam, schnellstmöglich ein Nachlassinsolvenzverfahren einleiten zu lassen. Dies kann nämlich dazu führen, dass der Erbe die angefallenen Schulden nicht aus eigener Tasche zahlen muss. In dem ein Erbe aber vor Verlesung des Testaments das Erbe ausschlägt, da er bereits eine Verschuldung des Verstorbenen ahnt, kann somit den Unannehmlichkeiten aus dem Wege gehen.
Sonstige Gründe für eine Erbausschlagung
Das Ausschlagen eines Erbes kann aber auch persönliche Gründe haben. Haben der Erblasser und der Erbe in den vergangenen Jahren im Streit gelebt oder aufgrund unterschiedlicher Sichtweisen schon lange keinen Kontakt mehr gehabt, kann es den Erben dazu veranlassen, das Erbe im Erbfall auszuschlagen. Nicht selten kommt es vor, dass dem Erben nur Gegenstände vererbt werden und kein Bargeld.
Erben sind nicht nur zum Erben da, sondern auch um die Bestattung des Verstorbenen zu organisieren und vor allem, um die Kosten zu tragen. Sollte das Erbe sehr klein ausfallen, können die Kosten der Bestattung das Erbe überschreiten, da eine Bestattung auch schnell sehr kostspielig werden kann. Schlägt man allerdings das Erbe aus, ist man auch von den Kosten für die Beerdigung befreit, es sei denn man ist auch der Fürsorgeberechtigte oder Unterhaltspflichtige, der schlussendlich auf alle Fälle die Kosten der Bestattung tragen muss, sollten alle Erben das Erbe ausgeschlagen haben.