Differenzen oder Streitigkeiten zwischen mehreren Erben über den Erbanteil oder zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten über die Höhe des Anteils am Nachlass sind keine Seltenheit. Erbrechtsstreitigkeiten kommen in den besten Familienverhältnissen vor. Besonders oft entsteht ein Erbstreit in Erbengemeinschaften.
Den Nachlass zwischen mehreren Erben aufzuteilen ist schwierig und führt immer wieder zu Streit, der entweder neu entsteht oder aus bereits längere Zeit schwelenden Unstimmigkeiten hervorgeht. Zu Auseinandersetzungen kommt es meist, wenn kein Testament vom Erblasser erstellt wurde. Unklarheiten über bereits zu Lebzeiten des Erblassers vorgenommenen Schenkungen und Vermögensübertragungen, die bei der Verteilung des Nachlasses möglicherweise zu berücksichtigen sind, können zu Erbrechtsstreitigkeiten führen. Besonders intensive Auseinandersetzungen gibt es auch dann, wenn Erben der gesetzlichen Erbfolge enterbt und damit ganz oder teilweise als Erbe ausgeschlossen wurden.
Die Höhe des Anspruchs als Pflichtteilsberechtigter ist von der Erbmasse abhängig. Der Erbstreit wird dann von gegensätzlichen Interessen zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten geprägt. Fälle, in denen berechtigte Ansprüche, wie zum Beispiel auf Auskunft, nicht oder nicht richtig erfüllt werden, können zu finanziellen Nachteilen auf Seite der Erben oder Pflichtteilsberechtigten führen. Die Kenntnis und Wahrnehmung der diesbezüglichen Rechte und Pflichten ist für den Laien kaum möglich, insbesondere auch in der gegebenen emotionalen Situation.
Wer einen Erbstreit vermeiden möchte, hat bereits zu Lebzeiten viele Möglichkeiten, Vorsorge zu treffen. Wie Sie Ihren Nachlass zu Lebzeiten am Besten planen können und damit einen Erbstreit in der Familie verhindern, möchten wir Ihnen im Folgenden erklären.