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Erbvertrag § Rechtslage, Erstellung & Kosten

Ehepaare können sich gegenseitig mittels Erbvertrag ihr Vermögen vermachen. Damit dieser auch rechtlich Gültigkeit besitzt, müssen in Österreich aber einige Vorschriften bezüglich der Form und des Inhalts eingehalten werden. Da ein Erbvertrag ein zweiseitiges Rechtsgeschäft ist, bedarf es zur Änderung oder Widerrufs dem Einvernehmen der Vertragsparteien. Doch welche Eigenschaften hat der Erbvertrag und was unterscheidet ihn vom Testament? In diesem Ratgeber finden Sie Antworten zu Ihren Fragen zum Thema Erbvertrag. Erfahren Sie mehr zu den Formvorschriften und zur Auflösung des Erbvertrags in diesem Artikel.
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Erbrechtsinfo Redaktion
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Das Wichtigste in Kürze

Rechtslage des Erbvertrags

Der Erbvertrag stellt in Österreich neben dem Testament eine gute Möglichkeit dar, die Verlassenschaft zu regeln und wird in § 1249 ABGB geregelt. Dieser Vertrag ist vor allem dann sinnvoll, wenn man sich als Ehegatten gegenseitig absichern will. Der Erbvertrag muss als Notariatsakt und mit allen Erfordernissen eines schriftlichen Testaments errichtet werden. Gemäß § 1251 ABGB sind alle Bestimmungen über Bedingungen bei Verträgen auch bei Erbverträgen anzuwenden.

§ 1252 ABGB besagt, dass der Vertragspartner zu Lebzeiten über sein Vermögen verfügen darf. Die Vereinbarungen im Vertrag entstehen erst mit dem Tod eines Vertragsteils und können vor dem Erbanfall nicht auf Andere übertragen werden. Ein Viertel der Verlassenschaft bleibt gemäß § 1253 ABGB zur freien Verfügung des Verstorbenen. Über dieses Viertel kann beispielsweise durch ein Testament bestimmt werden. Auch wenn der Verstorbene nicht über dieses Viertel verfügt, bekommt dieses nicht der Vertragserbe, sondern der gesetzliche Erbe.

Definition des Erbvertrags

Ein Erbvertrag ermöglicht den Ehegatten zu bestimmen, was mit dem Vermögen nach dem Ableben passiert und ist die verbindlichere Alternative zum Testament. Der Vertrag wird über drei Viertel der Verlassenschaft abgeschlossen. Beide Ehepartner gehen eine Vereinbarung ein, indem sie sich versprechen, sich gegenseitig einen Teil ihres Vermögens zu vermachen. Im Gegensatz zum Testament geht es dabei um einen Vertrag, bei dem beide Personen unterschreiben und einverstanden sein müssen. Das bedeutet, es handelt sich bei diesem Vertrag um ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, bei dem die Bedingungen des Vertrags nicht von einer Person geändert werden können.

Wer kann einen Erbvertrag abschließen?

Nur verheiratete oder eingetragene Partner und Verlobte können in Österreich einen Erbvertrag abschließen. Bei Letzteren erlangt dieser jedoch erst dann Wirksamkeit, wenn es auch wirklich zur Eheschließung kommt. Man sollte beachten, dass Ehegatten nur über drei Viertel der Verlassenschaft einen Erbvertrag abschließen können. Lebensgefährten können im Gegensatz zu Ehegatten und eingetragenen Partnern in Österreich keinen Erbvertrag abschließen. Sie können lediglich dann, wenn es keine Person mehr in einer Erbengruppe gibt, die gesetzlicher Erbe sein kann.

Infografik
Testament vs. Erbvertrag
Erbvertrag

Kann man einen Erbvertrag über das gesamte Vermögen abschließen?

Mittels Erbvertrag, das gesamte Vermögen seinem Ehepartner zu übertragen, ist nicht möglich. Das „reine Viertel” des Gesamtvermögens muss immer frei bleiben. Dieser freie Teil darf weder durch Schulden oder Ansprüche auf einen Pflichtteil belastet sein. Der Erblasser muss über dieses Viertel frei verfügen können. Durch eine letztwillige Verfügung im Testament kann der Erblasser aber auch dieses reine Viertel seinem Partner vererben. Geschieht das nicht, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft und das Viertel wird den berechtigten Erben zugesprochen. Solange der Verstorbene noch lebt, hat er die Möglichkeit frei über sein Vermögen zu entscheiden. Ein Vertragserbe erbt nur das, was nach dem Tod des Verstorbenen vorhanden ist.

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Vermächtnis im Erbvertrag

Auch in einem Erbvertrag kann ein Vermächtnis eingetragen werden. Dabei wird ein spezieller Gegenstand, Bargeld, Wohnungseigentum oder Aktien einer Person zugesprochen. Der Unterschied zwischen einem Vermächtnis und der Erbeinsetzung ist, dass beim Vermächtnis nur bestimmte Gegenstände oder Teile des Vermögens überlassen werden kann. Ist ein Vermächtnis im Erbvertrag enthalten, kann es erst im Erbfall geltend gemacht werden. Der Vorteil eines Vermächtnisses im Gegensatz zum Testament ist, dass der Erbvertrag eine stärkere Bindungswirkung hat. Das Testament kann nämlich vom Erblasser jederzeit geändert oder widerrufen werden. Wurde man in einem Erbvertrag als Vermächtnisnehmer eingesetzt, so ist dies bindend und man kann mit dem Vermächtnis im Erbfall rechnen.

Erbvertrag erstellen

Da das Erbrecht in Österreich sehr komplex ist, ist es empfehlenswert, zur Errichtung eines Erbvertrags einen Anwalt für Erbrecht hinzuzuziehen, um Probleme bei der Vertragserstellung zu vermeiden. Ein Anwalt kann Sie zum Inhalt des Vertrags beraten und sichergehen, dass Sie die gewünschten Bedingungen im Vertrag inkludieren. Damit ein Erbvertrag in Österreich gültig ist, muss dieser in Form eines Notariatsakts verfasst sein. Das bedeutet unter anderem, dass der Vertragsabschluss unter Anwesenheit von zwei Zeugen und eines Notars beglaubigt werden muss. Ein Notar setzt den Vertrag auf und klärt die beiden Parteien über den Inhalt und die Wirkung des Erbvertrags auf.

Änderung und Auflösung des Erbvertrags

Der Erbvertrag kann gemäß § 1254 ABGB nicht einseitig widerrufen werden, da er von zwei Parteien abgeschlossen wurde. Auch Änderungen können nur im Einvernehmen beider Parteien durchgeführt werden. Es können nur beide Partner den Erbvertrag einvernehmlich widerrufen oder einen neuen abschließen, sodass die Verpflichtung erlischt. Die Ehepartner oder die eingetragenen Partner können den Erbvertrag jederzeit einvernehmlich auflösen, bis es zur Scheidung kommt.

Wird die Scheidung rechtskräftig, erlischt der Vertrag automatisch mit Eintritt der Rechtskraft, wenn die Ehe mit gleichteiligem oder auch ohne Verschulden geschieden wurde. Wurde die Ehe bloß wegen einseitigem Verschulden geschieden, bleiben die Ansprüche des Erbvertrages für den nicht schuldigen Ehepartner aufrecht. Als Ausnahme gelten hier Vereinbarungen wie beispielsweise die Bedingung, dass der Erbvertrag nur Gültigkeit hat während des Bestandes der Ehe. Auch die Aufhebung oder Nichtigkeitserklärung der Ehe sind Gründe für die Auflösung des Erbvertrags.

Paragraph
§ 1254 ABGB
Der Erbvertrag kann zum Nachtheile des andern Gatten, mit dem er geschlossen worden ist, nicht widerrufen; sondern nur nach Vorschrift der Gesetze entkräftet werden. Den Notherben bleiben ihre Rechte, wie gegen eine andere letzte Anordnung vorbehalten.

Kosten eines Erbvertrags

Bei den Kosten die bei der Erstellung eines Erbvertrags entstehen handelt es sich hauptsächlich um Notarkosten. Die Kosten für den Notar werden anhand des Geschäftswertes des Vermögens berechnet, das Sie zum Zeitpunkt der Schließung des Erbvertrags besitzen. Die Kosten des Erbvertrags betragen ungefähr doppelt so viel wie die Kosten zur Erstellung eines Testaments. Für Notariatsgebühren können Sie mit folgenden Kosten rechnen:

  • bei einem Geschäftswert von 10.000 Euro mit ca. 150 Euro
  • bei einem Geschäftswert von 50.000 Euro mit ca. 330 Euro
  • bei einem Geschäftswert von 500.00 Euro mit ca. 1.850 Euro

Beim Hinzuziehen eines Rechtsanwaltes für Erbrecht können weitere Kosten auf Sie zukommen. Im Laufe eines Erstgesprächs mit einem Anwalt kann das Honor besprochen werden. Grundsätzlich richten sich Anwaltskosten entweder nach einem Zeithonorar oder einem Pauschalhonorar.

So kann Ihnen ein Anwalt rund um den Erbvertrag helfen

Ein Anwalt für Erbrecht bespricht mit Ihnen die Einzelheiten eines Erbvertrags und kann mit Ihnen die Inhalte klären. Er erklärt Ihnen zudem die genauen Folgen eines Erbvertrags und welche Vorteile der Vertragsabschluss mit sich bringt. Ein Fachanwalt für Erbrecht kann außerdem einen bereits erstellten Erbvertrag prüfen und sichergehen, dass es im Fall einer Auflösung bei Scheidung zu keinen Unklarheiten kommt. Sind sich beide Vertragspartner über Änderungen einig, kann Ihnen ein Anwalt bei der Durchführung der Änderungen behilflich sein. Außerdem können Sie Ihren Erbvertrag bei einem Rechtsanwalt hinterlegen lassen. Das Testament kann auch im Testamentsregister registriert werden.

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FAQ: Erbvertrag

Der Erbvertrag ist im Gegensatz zum Testament die verbindlichere Option, da beim Erbvertrag von einer Vertragspartei nicht möglich sind. Außerdem kann man die Erbschaft beim Erbvertrag an Bedingungen wie beispielsweise eine Pflegschaft bis zum Tod knüpfen.
Ein Erbvertrag ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie sich als Ehegatten gegenseitig absichern wollen, da man dadurch bestimmen kann, was mit dem Vermögen im Todesfall passiert.
Der wichtigste Unterschied zwischen dem Erbvertrag und dem Testament ist, dass der Erbvertrag eine zweiseitige Verfügung ist. Das bedeutet es handelt sich um ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, das auch nur einvernehmlich aufgehoben werden kann.
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