Anwalt für Nachlassplanung § Kosten & Leistungen
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Erbrechtsinfo Redaktion
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- Ein Anwalt für Nachlassplanung hilft bei der rechtlich sicheren Gestaltung des Erbes.
- Die Kosten werden zum Beispiel durch die Art des Vertrages beziehungsweise der Verfügung bestimmt.
- Eine höhere Geldsumme ist bei gerichtlichen Aufgaben des Anwalts zu erwarten.
- Ein solcher Jurist beantwortet in einem Erstberatungsgespräch sämtliche Fragen.
- Das formale und inhaltlich richtige Aufsetzen von Verträgen und Verfügungen gehört ebenfalls zu den Leistungen.
- Er übernimmt auch die sorgfältige Prüfung sowie die Änderung einer Verfügung oder eines Vertrages.
Grundsätzliches zum Anwalt für Nachlassplanung
Die Nachlassplanung sollte so früh wie möglich in Angriff genommen werden, um sein Erbe im Notfall bereits geregelt zu haben. Im Erbrecht gibt es viele Möglichkeiten, wie dies passieren kann, weshalb die Vor- und Nachteile der einzelnen Optionen schnell erdrückend wirken können. In solchen Fällen ist es immer ratsam, einen Anwalt für Nachlassplanung aufzusuchen, um sich genauer darüber aufklären zu lassen.
Dadurch ist es anschließend möglich, die für sich geeignete Variante der Nachlassplanung auszuwählen, um sein Erbe abzusichern. Der Rechtsanwalt, der sich auf dieses Thema spezialisiert hat, übernimmt also unter anderem eine beratende Funktion. Er hat jedoch auch eine aktive Rolle inne, wenn er Verträge oder Verfügungen in diesem Zusammenhang für seinen Mandanten aufsetzt.
Kosten
Die Kosten eines Anwalts für Nachlassplanung ergeben sich analog zu anderen Rechtsbereichen durch die Anforderungen des jeweiligen Falls. So kann sich beispielsweise die besondere Art des Dokumentes (Vertrag oder Verfügung), das verfasst, geprüft oder geändert werden soll, auf die tatsächlichen Kosten auswirken. Zudem kann es bei einer Enterbungsklage zu einem höheren Honorar kommen.
Leistungen und Aufgaben
Für seinen Klienten kann ein Anwalt für Nachlassplanung unterschiedlichste Aufgaben übernehmen. In einem Erstberatungsgespräch beantwortet er jegliche Fragen, die eine Person, die sich um ihren Nachlass kümmern will, in diesem Zusammenhang hat. Dabei zeigt er möglicherweise auch schon verschiedene Optionen für die Planung des Erbes auf. Er berät den Mandanten auch hinsichtlich Aspekte der Enterbung, wenn es bereits einen Vertrag oder eine Verfügung über den Nachlass gibt beziehungsweise, wenn einer pflichtteilsberechtigten Person aus triftigen Gründen der Anteil am Erbe verwehrt bleiben soll. Zudem setzt ein Jurist auch etwaige Verträge und Verfügungen rund um die Nachlassplanung auf. Folgende Leistungen werden im Anschluss genauer erklärt:
- Erstberatungsgespräch
- Verträge
- Verfügungen
- Prüfungen und Änderungen von existierenden Verträgen/Verfügungen
Verfügungen ändern?
- Rechtsanwalt für Erbrecht kontaktieren
- Inhalte abklären
Erstberatung
Wenn Sie sich grundsätzlich über relevante Aspekte der Nachlassplanung informieren wollen, ist ein Jurist die richtige Anlaufstelle. Ein Anwalt für Nachlassplanung setzt den Klienten über Unterschiede zwischen einzelnen Nachlassplanungsformen und über deren spezifische Merkmale in Kenntnis, damit dieser daraufhin die für ihn geeignetste Variante auswählen kann.
In diesem Zusammenhang übernimmt der Rechtsanwalt auch die Beratung von Personen, denen ein Hof oder ein Betrieb geschenkt beziehungsweise vermacht werden soll, da auch bei der Übernahme zahlreiche rechtliche Vorschriften beachtet werden müssen. Auch wenn ein prinzipiell Pflichtteilsberechtigter enterbt werden soll, klärt Sie der Anwalt für Nachlassplanung über die gesetzlichen Richtlinien auf.
Aufsetzen von Verträgen
Ein Anwalt für Nachlassplanung setzt jegliche Verträge, die es diesbezüglich gibt, für seinen Mandanten auf. Dabei informiert er zunächst seinen Klienten sowohl über die Bestimmungen als auch über die Vor- und Nachteile, die die verschiedenen Verträge mit sich bringen. Bei einem Erbvertrag stellt er zudem den Vergleich zum Testament an, damit der Mandant beide Varianten bestmöglich kennenlernt und sich anschließend für eine der beiden Optionen entscheidet.
Auch wenn der Klient bereits zu Lebzeiten Teile aus seinem Nachlass anderen übergeben beziehungsweise schenken möchte, setzt der Rechtsanwalt die entsprechenden Verträge hierfür auf. Zudem klärt er den Mandanten in diesem Zusammenhang auch über die Unterschiede zwischen einer Übergabe und einer Schenkung, beziehungsweise zwischen den beiden Verträgen auf. Während er bei einem Übergabevertrag auch noch die häufigsten Gegenleistungen erklärt, setzt er den Klienten beim Schenkungsvertrag über Aspekte des Pflichtteils und der Schenkungsmeldung in Kenntnis.
Verfügungen erstellen
Nicht nur die Erstellung von Verträgen, sondern auch das Aufsetzen von Verfügungen zählt zu den Aufgaben eines Anwalts für Nachlassplanung. Dabei setzt der Jurist auch hier die entsprechende Person zunächst über die verschiedenen Verfügungen, die es im Erbrecht gibt, inklusive deren Besonderheiten und Unterschiede in Kenntnis. Zu den häufigsten Verfügungen, die im Kontext der Nachlassplanung aufgesetzt werden, zählen unter anderem das Testament sowie das Vermächtnis. Beim Testament informiert ein Anwalt für Nachlassplanung seinen Mandanten auch über Aspekte der Erbeinsetzung. Er klärt seinen Klienten außerdem über die rechtlichen Voraussetzungen eines Vermächtnisses auf und verweist in diesem Zusammenhang auch auf das sogenannte Pflegevermächtnis.
Prüfen oder Änderungen von Verträgen oder Verfügungen
Ein Anwalt für Nachlassplanung hat auch Aufgaben bei bereits existierenden Verträgen oder Verfügungen. Er kann zum Beispiel das Testament oder den Erbvertrag auf inhaltliche und/oder formale Fehler prüfen und diese gegebenenfalls auch durch eine Änderung des Dokuments ausbessern. Der Jurist kann unter denselben Gesichtspunkten eine Verfügung überprüfen und ändern. Aber eine Änderung ist nicht nur dann relevant, wenn die Prüfung ergibt, dass das entsprechende Dokument Fehler enthält, sondern auch, wenn der Klient zusätzliche Erben einsetzen oder andere streichen will.
So kann Sie ein Anwalt für Nachlassplanung unterstützen
Die Beratung über grundlegende Aspekte der Nachlassplanung, wie beispielsweise allgemeine Informationen über Verträge und Verfügungen, übernimmt ein Jurist, um Sie über Ihre verschiedenen Möglichkeiten zur Planung Ihres Erbes rechtssicher aufzuklären. Ein Anwalt für Nachlassplanung setzt auch jegliche Form von Verträgen und/oder Verfügungen für Sie inhaltlich und formal korrekt auf, um das Risiko einer anschließenden Anfechtung weitestgehend zu minimieren. Allerdings beschränkt sich die Hilfe eines solchen Rechtsanwalts nicht nur auf die erstmalige Erstellung eines für die Nachlassplanung relevanten Dokuments, sondern dieser kann auch ein bereits bestehendes hinsichtlich möglicher Fehler überprüfen und dieses für Sie anschließend auch gleich ändern. Eine Änderung nimmt er auch für Sie vor, wenn Sie aus Ihrem Vertrag oder aus Ihrer Verfügung Erben hinzufügen oder streichen wollen.
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