Vorsorgevollmacht Kosten § Erstellung & Vertretungsverzeichnis
Mit der Erstellung einer Vorsorgevollmacht gehen Kosten einher. Denn um für den Fall der Fälle einem nahestehenden Menschen die nötige Vollmacht einzuräumen, gilt es, nicht nur eine rechtskonforme Verfügung zu erstellen, sondern eben auch diese beurkunden zu lassen. Im nun folgenden Beitrag zeigen wir Ihnen auf, welche Ausgaben mit einer Vorsorgevollmacht entstehen und welche Besonderheiten Sie in diesem Zusammenhang in jedem Fall beachten sollten.
- Lesezeit: 4 Minuten
- Stand: 2022
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juristischen Redaktion
Kosten der Vorsorgevollmacht?
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- Eine Vorsorgevollmacht kann ausschließlich bei einem Rechtsanwalt, Notar oder Erwachsenenschutzverein erstellt werden.
- Zudem muss diese im ÖZVV (Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis) registriert werden.
- Die Gebühr für die Registrierung belaufen sich auf 10 Euro.
- Die Kosten der Vollmachtserteilung sind abhängig von der Errichtungsstelle (Anwalt, Notar, Schutzverein) sowie dem Aufwand für die Erstellung und der Beratung im Vorfeld der Erstellung.
Grundsätzliches zu den Vorsorgevollmacht Kosten
Eine Vorsorgevollmacht bietet, ähnlich wie eine Patientenverfügung, die Möglichkeit der Vorsorge und ist somit ein wichtiger Aspekt im österreichischen Vertragsrecht. Für den Fall der eintretenden Handlungsunfähigkeit können die eigenen Angelegenheiten mittels einer Vollmacht für eine Vertretungsperson (Bevollmächtigten) im Voraus geregelt werden.
Da in Österreich derartige Verfügungen zwingend bei einem Rechtsanwalt, Notar oder einem Erwachsenenschutzverein zu erstellen ist, gehen mit dieser Vorsorge grundsätzliche Ausgaben für die Beratung im Vorfeld, die Erstellung, sowie deren Registrierung im österreichischen zentralen Vertretungsverzeichnis einher. Für die Erstellung einer derartigen Vorsorge fallen somit mitunter folgende Kostenfaktoren an:
- Beratungskosten
- Kosten für die Erstellung
- Gebühren für die Beurkundung / Beglaubigung
- Gebühren für die Registrierung im ÖZVV
Kosten einer Vorsorgevollmacht beim Anwalt
Wer sich für die Erstellung der Vorsorgevollmacht bei einem Rechtsanwalt entscheidet, erhält neben einer ausführlichen Beratung und Abklärung der tatsächlich benötigten Möglichkeiten des Bevollmächtigten, in der Regel ein vollumfängliches Leistungspaket. Die Vollmacht wird durch den Juristen anhand der zuvor mit dem Mandanten ermittelten Rechtsbedarf erstellt, die Beglaubigung erfolgt direkt beim Anwalt und die Registrierung im Vertretungsverzeichnis erfolgt im direkten Anschluss. In der Regel sind für die Erstellung somit zwei Termine beim Rechtsanwalt nötig. Die Kosten für die Vorsorgevollmacht beim Anwalt sind somit von der individuellen Sachlage abhängig.
Wie bei vielen Angelegenheiten des Vertragsrechts, können die anfallenden Kosten anhand drei Methoden abgerechnet werden. Mittels einer Pauschalzahlung, mittels Abrechnung nach Stundensatz oder mittels Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand. Bei einer pauschalen Abrechnung belaufen sich die Vorsorgevollmacht Kosten beim Anwalt durchschnittlich auf 400 Euro. Dies ist jedoch nur ein Richtwert, die konkreten Ausgaben kann nur der Anwalt selbst benennen und empfiehlt es sich daher, den Anwalt direkt zu kontaktieren und eine Ersteinschätzung des Kostenaufwands zu erbitten.
Kosten einer Vorsorgevollmacht beim Erwachsenenschutzverein
Erwachsenenschutzvereine bieten Vollmachtgebern, die über keine Vermögenswerte, Liegenschaften oder Unternehmen verfügen, eine kostengünstige Option eine Vorsorgevollmacht erstellen zu lassen. Ähnlich der Erstellung beim Anwalt, bietet der Verein nicht nur die Erstellung, sondern auch eine umfassende Beratung im Vorfeld, sowie die Beglaubigung und Registrierung im zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV). Lassen die persönlichen Umstände eine Erstellung über einen Erwachsenenschutzverein zu, so belaufen sich die Vorsorgevollmacht Kosten wie folgt:
- Beratung & Erstellung der Vollmacht ca. 75 Euro
- Kostenpauschale für Hausbesuch 25 Euro (optional)
- Registrierungsgbühr ÖZVV ca. 25 Euro
- Registrierungsgbühr bei Eintritt des Vorsorgefalles ca. 10 Euro
Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung
Eine Kostenübernahme der Vorsorgevollmacht Kosten durch eine Rechtsschutzversicherung ist grundsätzlich immer dann möglich, wenn die Erteilung der Vollmacht unter die Deckung der Versicherungspolizze fällt. Selbst wenn diese Deckung nicht gegeben ist, ist es bei vielen Versicherungsträgern möglich, eine Erstberatung beim Rechtsanwalt als Versicherungsleistung abrechnen zu lassen. So können die Vorsorgevollmacht Kosten spürbar reduziert werden und lohnt es sich daher in jedem Fall, im Vorfeld eine mögliche Deckung durch die Rechtsschutzversicherung prüfen zu lassen.
So unterstützt Sie ein Anwalt für Erbrecht bei den Kosten der Vollmacht
Ein erfahrener Rechtsanwalt ermöglicht Ihnen einen authentischen Überblick, über die möglichen Kosten einer Vorsorgevollmacht. Er kann den Beratungsaufwand anhand ihrer individuellen Situation abschätzen und nicht selten in einem ersten kostenfreien Beratungsgespräch wichtige Fragen zur Vollmacht wie auch den damit regelbaren Angelegenheiten beantworten.
Zudem kann der Anwalt Ihnen ein, auf ihre Bedürfnisse angepasstes, Abrechnungsmodell anbieten. Oftmals wird hierbei auf eine Pauschalvergütung zurückgegriffen, die alle nötigen Leistungen beinhaltet. Im Falle einer bestehenden Rechtsschutzversicherung, übernimmt der Anwalt zudem für Sie die Kommunikation mit dem Versicherungsträger und klärt für Sie ab, ob eine Deckung gegeben ist und wenn ja welche Leistungen über die Rechtsschutzversicherung abgerechnet werden können.
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