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" Rasche Rechtshilfe bei Ihrem Erbrechtsfall "
Um Formfehler zu vermeiden, lassen Sie Ihren „letzten Willen“ von einem auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen und im Testamentregister hinterlegen. Sollte kein Testament hinterlegt worden sein, tritt das gesetzliche Erbrecht in Kraft. Gerade unverheiratete Paare sollten ein Testament verfassen, da das gesetzliche Erbrecht Lebensgefährten wenig Rechte einräumt.
Ihnen steht ein Erbe bevor? Kennen Sie Ihr Recht, um Erbstreitigkeiten vorzubeugen. Sollten Sie sich als Erbe übergangen fühlen, sind Sie mit einem Rechtsanwalt für Erbrecht auf der sicheren Seite. Dieser kann Ihnen dabei behilflich sein Ihren Pflichtteil durchzusetzen oder sogar das Erbe oder ein Testament anzufechten.
Wenn der Nachlass nicht richtig zu Lebzeiten geregelt wurde, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. In so einem Fall passiert es häufig, dass ein Erbe mit seinem Pflichtteil nicht zufrieden ist und Erbstreitigkeiten innerhalb der Familie ausbrechen. Andere häufige Gründe dafür sind oftmals Liegenschaften, Betriebsnachfolgen oder Unterhaltszahlungen, bei denen sich Hinterbliebene mit Ihrem Erbanteil benachteiligt fühlen oder sogar übergangen.
Aufgrund der Komplexität des Erbrechts in Feldkirchen in Kärnten ist es für einen Laien kaum möglich hier wirklich durchzublicken bzw. genau zu wissen wann es Sinn macht ein Erbe anzufechten. Daher empfiehlt es sich in jedem Fall, sich von einem Erbrechtsanwalt in Feldkirchen in Kärnten informieren und beraten zu lassen, damit Sie zu Ihrem Recht kommen. Erfahren Sie hier weiters alle Informationen beim Pflichtteil einer Schenkung.
Sollte beispielsweise kein Testament vorliegen, so regelt das gesetzliche Erbrecht die Aufteilung des Erbes. Es regelt unter anderem das Erbe bei verheirateten Personen, bei Lebensgemeinschaften und für Verwandte wie beispielsweise Kinder.
Die Kosten für einen Erbrecht Anwalt können sehr variieren. Normalerweise ist das sehr abhängig vom Streitwert und dem Aufwand für den Anwalt. Es ist natürlich ein großer Unterschied ob es sich beim Erbstreit um einen Eintrag im Testamentregister, einem Sparbuch mit 5000,- Euro vom Verstorbenen handelt, um eine Liegenschaft für mehrere Millionen Euro oder um eine komplizierte Betriebsnachfolge. Im Erstgespräch, das es in vielen Fällen schon ab 120,- Euro gibt, werden grundsätzlich alle Fragen zu den Kosten abgeklärt.
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