Im Erbrecht berate und vertrete ich Sie sowohl bei Verlassenschaftsabhandlungen, als auch bei der Geltendmachung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen vor Gericht. Gerne unterstütze ich Sie auch bei der Errichtung von Testamenten, Kodizillen und Vermächtnissen.
Ziel meiner Arbeit ist es, das Beste für Sie zu erreichen. Daher ist es mir ein großes Anliegen aktiv, lösungsorientiert und individuell an Ihren Fall heranzutreten. Eine gute Vertrauensbasis sowie eine ehrliche Kommunikation sind wichtig, um Ihnen optimal mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Sollte im Vorhinein schon klar sein, dass sich etwas nicht umsetzen lässt, werde ich dies offen mit Ihnen kommunizieren.
Vertrauen Sie auf meine Expertise und vereinbaren Sie einen Termin zur Erstberatung in meiner Kanzlei in Villach. Ich freue mich auf Ihren Besuch!