Ich widme mich bereits seit mehreren Jahren schwerpunktmäßig dem Rechtsgebiet Erbrecht. Ich vertrete Mandanten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bei der Durchsetzung bzw. Abwehr aller erbrechtlichen Ansprüche (Streit über das Erbrecht, Pflichtteilsrecht, Vermächtnisse, etc.). Mir ist es dabei ein besonderes Anliegen, Ihnen bereits am Beginn des Vertretungsverhältnisses eine ehrliche und realistische Einschätzung Ihrer Angelegenheit zu geben sowie Ihnen lösungsorientierte Ansätze zu bieten.
Darüber hinaus unterstütze ich Sie gerne bei der Nachlassplanung durch die Errichtung letztwilliger Verfügungen oder die Erstellung von Vertragsurkunden (Kauf-, Schenkungs- oder Übergabsverträge), sodass nach dem Ableben Ihr Vermögen entsprechend Ihren Wünschen verteilt werden wird.
Gerne können Sie einen Termin zur Erstberatung in meiner Kanzlei vereinbaren, in welchem wir Ihr Anliegen bzw. den konkreten Fall besprechen können.