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Kurzprofil

Gerade beim Erben und Vererben gibt es unzählige Rechtsvorschriften, die zu beachten sind. Durch die Erbrechtsreform im Jahr 2017 hat sich hier einiges geändert. Sie haben Fragen wie Sie zu dem Ihnen zustehenden Erbe kommen, wie Sie Pflichtteilsansprüche geltend machen können oder Ihr Testament korrekt errichten? Wir helfen und beraten Sie gerne in allen Angelegenheiten des Erbrechts insbesondere bei folgenden Schwerpunkten:

  • Nachfolgeplanung

  • Regelung von Betriebsübertragungen und Unternehmensnachfolge

  • Betreuung hinsichtlich vorweggenommener Erbfolge

  • Beratung und Vertretung in Verlassenschaftsverfahren

  • Beratung im Erbrecht und Pflichtteilsrecht

  • Erstellen von Erbrechts- oder Pflichtteilsklagen

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Ausbildungen & Berufserfahrung

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Ausbildung

  • Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt Francisco Josephinum
  • Universität Wien
  • Gerichtspraktikum am Bezirksgericht Josefstadt, Landesgericht Korneuburg sowie Bezirksgericht Leopoldstadt

Berufserfahrung

  • eingetragener Rechtsanwalt seit 2014
  • Partner bei Lachinger Rechtsanwälte OG, 2016-2021
  • Partner bei Rieder & Tiefenbacher Rechtsanwälte seit 2021
  • Incite-Lehrgang „Certified Turnaround Expert“

Funktionen

  • regelmäßige Bestellung als Masseverwalter seit 2014
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  • Rechtsanwaltskammer Niederösterreich

Bewertungen von Mag. Stefan Tiefenbacher im Erbrecht

Alle Bewertungen (2) Erbrecht (2)

Erfahrungsberichte von Klient:innen

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Bewertung zu Mag. Stefan Tiefenbacher Erbrecht

Bewertung von Christine Schlick | 03.06.2021

Mag. Tiefenbacher hat mich bei in einem Erbschaftsstreit äußerst professionell unterstützt. Danke hierfür!


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Sehr Gut

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Terminverinbarung
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Erstberatung
5.0/5
Umsetzung
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Kompetenz
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Bewertung zu Mag. Stefan Tiefenbacher Erbrecht

Bewertung von Michael Gmoser | 04.12.2019

In einer Erbrechtsangelegenheit mit einer Versicherung hat mich Herr Mag. Tiefenbacher sehr freundlich empfangen und ich durfte ihm ausführlich meinen Standpunkt darlegen. Umgehend leitete er diesbezüglich entsprechende Recherchen und Maßnahmen ein und innerhalb von 10 Tagen wurden meine Ansprüche nun doch (!) anerkannt und umgehend beglichen. Herzlichen Dank Herrn Mag. Tiefenbacher für den kompetenten Beistand und ebenfalls vielen Dank seinem Team für die herzliche Anteilnahme, Aufnahme und Unterstützung. MfG Michael Gmoser


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