Gerne unterstütze ich Sie mit meinem Team in Ihren erbrechtlichen Angelegenheiten. Ich blicke inzwischen auf eine langjährige Beratungstätigkeit im Erbrecht zurück und liegt mir die Betreuung und insbesondere das Wohl des Klienten am Herzen.
Meine anwaltliche Tätigkeit ist stets darauf ausgerichtet, dass sämtliche Aspekte eines Falles beachten werden und eine vollumfängliche Lösung erarbeitet wird. Gerade in erbrechtlichen Angelegenheiten, die häufig von emotionalen Familienkonflikten geprägt sind, hat sich mein lösungsorientierter Ansatz bewährt. Sollte es jedoch nötig sein, Ihre Anliegen in einem erbrechtlichen Gerichtsstreit zu vertreten, stehe ich Ihnen selbstverständlich ebenfalls mit Entschlossenheit und Einsatz für Ihre Sache zur Verfügung. Aufgrund meiner langjährigen Vertretungspraxis vor Gerichten und meiner engen Zusammenarbeit mit verschiedenen Notaren in ganz Österreich, ist es mir möglich, Ihre Interessen stets gebührend zu vertreten.
Unter anderem kann ich Ihnen folgende Tätigkeitsschwerpunkte im Erbrecht anbieten:
- Die Beratung und Vertretung im Verlassenschaftsverfahren
- Anfechtung von Testamenten infolge Formgebrechen oder mangelnder Testierfähigkeit des Verstorbenen,
- Beratung im Erb- und Pflichtteilsrecht sowie die gerichtliche Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsrechten,
- Das Verfassen und die Abwicklung von Übergabe- und Schenkungsverträgen
- Das Verfassen von Erb- und Pflichtteilsverzichten
- Die Beratung und Erstellung von letztwilligen Verfügungen (Testamente oder Vermächtnisse)
Scheuen Sie sich nicht, mich zu kontaktieren. Im Zuge eines Erstgespräches kann erörtert werden, ob eine Vertretung überhaupt sinnvoll ist. Sollte dies nicht der Fall sein, werde ich selbstverständlich von der Verrechnung meiner Kosten absehen.
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.