"Von der Nachlassplanung bis zur Streitbeilegung – umfassende Beratung im Erbrecht."
Als
auf Erbrecht spezialisierter Rechtsanwalt berate ich in allen Fragen des Erbrechts – von der umfassenden
Nachfolgeplanung über das
Pflichtteilsrecht bis hin zur Vertretung im
Verlassenschaftsverfahren. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der
Nachlassgestaltung von Unternehmer:innen – wenn ein Unternehmen übergeben werden soll oder Unternehmenswerte in den Nachlass fallen und somit erb- und gesellschaftsrechtliche Fragestellungen ineinandergreifen.
Eine
durchdachte Nachfolgeplanung stellt sicher, dass Ihr Vermögen
rechtlich geordnet und
familiär ausgewogen weitergegeben wird. Der Vorteil: Wirtschaftliche und steuerliche Aspekte können besser berücksichtigt –
Ihr Wille bis ins letzte Detail geregelt werden.
Zentrale Instrumente sind die
vorweggenommene Erbfolge durch Vermögensübertragungen zu Lebzeiten sowie
Verfügungen von Todes wegen, etwa durch
Testament,
Erbvertrag,
Vermächtnis oder die
Schenkung auf den Todesfall, bei welchen die Eigentumsübertragung erst mit dem Tod des Verstorbenen erfolgt.
Eine sorgfältige Nachfolgeplanung umfasst auch die
Regelung der Pflichtteile, um spätere Konflikte zu vermeiden und den Bestand der übertragenen Vermögenswerte zu sichern.
Das
österreichische Pflichtteilsrecht garantiert
nahen Angehörigen die
Hälfte der gesetzlichen Erbquote. Der Pflichtteil ist zwingend und gilt als Schranke der Testierbarkeit. Bemessungsgrundlage für den Pflichtteil ist nicht nur das Vermögen, welches in die Verlassenschaft fällt. Vielmehr werden auch vom Verstorbenen
zu Lebzeiten getätigte Schenkungen mitberücksichtigt, soweit diese der sogenannten
Hinzurechnung unterliegen.
Der Pflichtteilsanspruch ist ein Geldanspruch, der gegenüber der Verlassenschaft oder dem Erben (gerichtlich) geltend gemacht werden kann. Als auf Erbrecht spezialisierter Rechtsanwalt unterstütze ich Sie sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.Michael Venier