Ich habe mich auf die Beratung und Vertretung in erb- und pflichtteilsrechtlichen Causen spezialisiert. Die Erfahrung zeigt, dass die meisten erbrechtlichen Schwierigkeiten auch ohne kostspieligen, belastenden und langwierigen Gerichtsprozess gelöst werden können. Ich verfolge daher einen stark lösungsorientierten Ansatz. Kreative Vorschläge münden oft in elegante Lösungen.
Wer schon zu Lebzeiten bestimmt, was nach seinem Tod mit seinem Hab und Gut geschehen soll, kann seinen Liebsten viel Kummer und Ärger ersparen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die teils komplexen und schwer verständlichen erb- und vor allem
pflichtteilsrechtlichen Aspekte berücksichtigt werden.
Zu meinen Tätigkeitsfeldern zählen
- a) Errichtung von Testamenten, Vermächtnissen (Nachlassplanung)
- b) Errichtung von Schenkungsverträgen
- c) Errichtung von Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen
- d) Errichtung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
- e) Abwicklung von Verlassenschaften als Erbenmachthaber
- f) Beratung in erb- und pflichtteilsrechtlichen Angelegenheiten
- g) Vertretung vor Gericht in erb- und pflichtteilsrechtlichen Angelegenheiten