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Kurzprofil

Früher oder später stellt sich praktisch jeder die Frage, was nach dem Ableben mit dem eigenen Vermögen - Geld, Immobilien, Unternehmen, etc. - passieren soll. Die Antwort ist manchmal einfach, in anderen Fällen aber alles andere als trivial. Ich erarbeite gemeinsam mit Ihnen die für Sie passende Lösung.

Der Tod eines nahen Angehörigen führt immer wieder zu Konflikten. Wer sich übervorteilt fühlt oder sich angesichts der Forderungen anderer unsicher ist, sollte umgehend professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen. Geht es um relevante Vermögenswerte - oftmals sind das Immobilien - ist guter Rat im Verhältnis zur Bedeutung der Angelegenheit alles andere als teuer.

Meine Leistungen im Bereich Erbrecht und Vermögensnachfolge:

  • Umfassende Beratung im Zusammenhang mit der Vermögensnachfolge: Ich berate Sie umfassend bei der Auswahl und inhaltlichen Gestaltung des richtigen “Werkzeugs” für die Übertragung bzw. Hinterlassung von Vermögenswerten.

  • Testament: Ich unterstütze Sie bei der Errichtung eines Testaments, in dem die Erbfolge, Vermächtnisse und pflichtteilsrechtliche Angelegenheiten in Ihrem Interesse geregelt werden.

  • Vertragliche Regelungen von Todes wegen: In manchen Konstellationen ist es sinnvoll, die Vermögensnachfolge nicht mittels Testaments, sondern in Verträgen zu regeln. Das können z.B. Schenkungsverträge auf den Todesfall sowie Pflichtteils- und Erbverzichtserklärungen sein.

  • Übertragungen zu Lebzeiten: Oft besteht der Wunsch bzw. ist es sinnvoll, die Vermögensnachfolge schon durch Übertragungen zu Lebzeiten zu regeln. Ich unterstütze Sie bei der Errichtung entsprechender Schenkungs- und Übergabsverträge.

  • Eheverträge: Anlässlich einer Eheschließung sollten sich Paare die Frage stellen, wie sich die Heirat auf ihr Vermögen und die jeweiligen diesbezüglichen Vorstellungen für die Zukunft auswirkt. Ich unterstütze Sie mit vertraglichen Regelungen über die Auswirkungen von Scheidung oder Tod auf die Eigentumsverhältnisse.

  • Vertretung in Verlassenschaftsverfahren vor dem Gerichtskommissär: Solange sich alle von einem Todesfall betroffenen Personen einig sind, ist alles gut und der Gerichtskommissär (der Notar, der die Verlassenschaft für das Gericht abhandelt) führt durch das Verfahren. Im Falle eines Streits oder einer Unsicherheit - z.B. über eine erhaltene Rechtsauskunft des Gerichtskommissärs oder eines sonstigen Beteiligten - sollten Sie umgehend professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Es zahlt sich aus.

  • Erbrechtsstreitigkeiten: Sie oder ein anderer Beteiligter haben Zweifel an der Gültigkeit eines Testaments? Es gibt Streit unter den potentiellen Erben? Ich vertrete Sie im gerichtlichen Verfahren über das Erbrecht.

  • Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen: Sie sind pflichtteilsberechtigt, sollen aber nichts bekommen? Dann müssen Sie Ihr Pflichtteilsrecht geltend machen. Mit professioneller Unterstützung können Sie vermeiden, dass Sie sich mit zu wenig “abspeisen” lassen.

  • Einforderung von Vermächtnissen: Der Verstorbene hat Ihnen bestimmte Vermögensgegenstände hinterlassen? Ich unterstütze Sie im Fall eines Konflikts mit den Erben dabei, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.

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Ausbildungen & Berufserfahrung

  • 2011: Sponsion zum Magister der Rechtswissenschaften
  • 2015: Rechtsanwaltsprüfung mit ausgezeichnetem Erfolg
  • 2012 – 2017: Rechtsanwaltsanwärter in einer renommierten Wiener Wirtschaftsrechtskanzlei
  • 2017 – 2022: Rechtsanwalt und Partner in einer renommierten Wiener Wirtschaftsrechtskanzlei
  • seit 2022: selbständiger Rechtsanwalt
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Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer Wien

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