„Was geschieht nach dem Tod mit meinem Besitz? Obwohl diese Frage sehr wichtig ist, beschäftigt sich niemand gerne damit. Frau Dr. Gabriele Meusburger-Hammerer berät Familienunternehmen und Privatpersonen beim Errichten und Strukturieren von Nachfolgekonzepten zur Übergabe von Unternehmen und Vermögen auf die nächste Generation sowie auf Stiftungen, Fonds oder Trusts.“
Geht es um das Erbe, müssen wichtige, sehr persönliche und wohl überlegte Entscheidungen getroffen werden. Denn neben der langfristigen Sicherung des Unternehmenserfolgs geht es in den meisten Fällen auch um die persönliche Familiensituation des Unternehmers. Dieser sensiblen Interessenlage sind wir uns bewusst und beweisen Kompetenz und Taktgefühl. Neben gesellschaftsrechtlichen Themen, wie (Mehrheits-) Stimmrechten, Gewinnverwendungs-beschlüssen, (qualifizierte) Nachfolgeklauseln in Gesellschaftsverträgen, Aufgriffsrechten, etc. sind bei der Vermögensübertragung innerhalb und außerhalb der Familie komplexe zivil-, erb-, familien- und steuerrechtliche Fragen zu klären. Wir erarbeiten für Sie die rechtlich erforderliche Dokumentation, setzen diese Schritte effizient um und stehen Ihnen mit Wissen, Erfahrung und Fingerspitzengefühl zur Seite.
Unser Team in Dornbirn (Vorarlberg) besteht aus sechs Rechtsanwälten, drei Rechtsanwaltsanwärtern und fünf Assistentinnen. Wir haben schlanke Strukturen und sind deshalb schnell, flexibel und immer persönlich für unsere Mandanten da.
Leistungen
- Nachfolgeplanung von Unternehmern
- Erbverträge und Ehepakte
- Testamente, Vermächtnisse und letztwillige Verfügungen
- Abwicklung von Verlassenschaften
- Schenkungen (auf den Todesfall)
- Vorsorgevollmacht