Ich berate und vertrete Sie gerne im Zusammenhang mit nachfolgenden Themen, wie zB
-der Erstellung von letztwilligen Verfügungen und deren Registrierung im Testamentsregister,
-der Erstellung von Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen,
-der Erstellung von Schenkungs- und Übergabsverträgen, wenn Sie sich für eine lebzeitige Nachlassplanung entschieden haben,
-Vertretungen in Verlassenschaftsverfahren bei Gerichtskommissären,
-schriftliche Verlassenschaftsabhandlungen anstelle des Notars als Gerichtskommissär,
-Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Pflegevermächtnissen oder Pflichtteilsansprüchen,
-Anfechtung von letztwilligen Verfügungen im Falle von formalen Mängeln oder Willensmängeln,
-Errichtung von Vorsorgevollmachten, etc.
Eine vorausschauende Nachlassplanung hilft, spätere Probleme zwischen den Erben und Pflichtteilsberechtigten hintanzuhalten und auch Rechte von Lebensgefährten vorzusehen, die ansonsten meist leer ausgehen, wenn gesetzliche Erben vorhanden sind und keine letztwillige Verfügung zu deren Gunsten errichtet wurde. Auch die rechtzeitige Erstellung von Vorsorgevollmachten ist hilfreich, um potentielle Konflikte über die gesetzliche Vertretung oder die gerichtliche Bestellung eines Erwachsenenvertreters im Fall der eingetretenen Handlungs- und Geschäftsunfähigkeit einer Person zu vermeiden. Schließlich kann zwischen Wohnungseigentumspartnern vertraglich auch vorgesehen werden, dass der überlebende Wohnungseigentümer nur einen geringeren Anteil als gesetzlich vorgesehen für den ihm anwachsenden Hälfteanteil des verstorbenen Wohnungseigentümers an die Verlassenschaft bezahlen muss.
Anwaltliche Beratung im Zuge von Verlassenschaftsverfahren kann sachgerechte außergerichtliche Lösungen ermöglichen, um Erb- und Pflichtteilsansprüche zufriedenstellend im Rahmen von Erb- und Pflichtteilsübereinkommen zu regeln.
Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung und Spezialisierung im Erbrecht begleite ich Sie gerne bei der Planung und Erzielung zufriedenstellender Lösungen bei allen erbrechtlichen Konstellationen und Fragestellungen. Entscheidend in der oft sensiblen Materie des Erbrechts, bei welcher meine Mandanten sich oft in emotional herausfordernden Situationen befinden, ist Fingerspitzengefühl und ein großes Know-How, welches ich in zahlreichen Prozessen und Vertretungen in Verlassenschaftsangelegenheiten sammeln konnte.
Gerne bespreche ich Ihr erbrechtliches Anliegen persönlich mit Ihnen in meiner Kanzlei und freue mich über Ihre Anfrage!