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Kurzprofil

Die Spezialisierung auf Familienrecht erfordert häufig auch einen Blick auf das zwar nah verwandte, aber trotzdem eigenständige Rechtsgebiet Erbrecht. Auch hier ist mir eine persönliche Beratung und individuelle Betreuung ein großes Anliegen. Gerade die Nachlassplanung erfordert maßgeschneiderte Lösungen und – sofern man Streitigkeiten der potentiellen Erben vermeiden will – häufig auch Lösungsfindungen mit Hilfe von kooperativen Verhandlungsmethoden wie Mediation oder der CL-Methode.

Meine Kanzlei in 1030 Wien bietet die ideale Atmosphäre für eine angenehme, diskrete Gesprächsbasis.

Als Ihre Ansprechpartnerin unterstütze ich Sie bei Ihrer Nachlassplanung, Verlassenschaftsabwicklungen, Erbstreitigkeiten und bei erbrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Familienrecht (Scheidung, Auflösung einer Partnerschaft).

Sie haben eine rechtliche Frage oder Anliegen im Erbrecht? Dann vereinbaren Sie gleich eine Erstberatung in meiner Kanzlei.
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Ausbildungen & Berufserfahrung

  • 2019
    Eingetragene Mediatorin
    Absolvierung des Lehrgangs Mediation der Anwaltlichen Vereinigung für Mediation und kooperatives Verhandeln (AVM) und des Österreichischen Bundesverbands für Psychotherapie (ÖBVP)
  • 2016
    Absolvierung des Lehrgangs Collaborative Law (CL) der Anwaltlichen Vereinigung für Mediation und kooperatives Verhandeln (AVM)
  • 2010
    Publikation des Buches „Reiserecht für die Praxis“, 2. aktualisierte und erweiterte Auflage (Verlag LexisNexis)
  • 2009
    Abschluss des Lehrgangs „Medizinrecht“ der Akademie für Recht und Steuern (ARS)
  • 2002
    Publikation des Scheidungsratgebers „Romeo gegen Julia“ (Verlag LexisNexis)
  • 2002 – 2010
    Referentin der Akademie für Steuern, Recht und Wirtschaft (ARS)
  • 2000
    Publikation des Buches „Reiserecht“ (Orac-Verlag)
  • 2000
    Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte
    Eröffnung der Kanzlei in Wien und der Sprechstelle in Waidhofen/Ybbs
  • 1995-2000
    Rechtsanwaltsanwärterin in Wien
  • 1995
    Promotion zum Doktor der Rechtswissenschaften
  • 1994/95
    Gulet Touristik (Rechtsabteilung)
  • 1993/94
    Gerichtsjahr in Wien
  • 1993
    Sponsion zum Magister der Rechtswissenschaften
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Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer Wien
  • Anwaltliche Vereinigung für Mediation und kooperatives Verhandeln (AVM)

Medien & PR

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Kanzleivorstellung: Dr. Ingrid Bläumauer
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Wird eine Schenkung zu Lebzeiten an das Erbe angerechnet?
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Wie lange ist ein Testament gültig?

Rechtstipps & Interviews

keine Rechtstipps vorhanden

Bewertungen von Dr. Ingrid Bläumauer im Erbrecht

Alle Bewertungen (7) Erbrecht (7)

Erfahrungsberichte von Klient:innen

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Bewertung zu Dr. Ingrid Bläumauer Erbrecht

Bewertung von Frau Marchhart | 17.03.2022

Frau Dr. Bläumauer ist äußerst nett, sehr menschlich und berät sehr genau und kompetent. Sie nimmt sich ausreichend Zeit und versucht für jedes Problem die beste Lösung zu finden. Ich kann die Kanzlei von Frau Dr. Bläumauer nur wärmstens empfehlen!


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Bewertung von Dana | 24.05.2019

Sehr gute Beratung über das Erbrecht. Sie ist echt sympatisch, empatisch und kompetent.


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Bewertung von R.W. | 22.03.2019

Sehr freundlich, sehr hilfsbereit und verständnissvoll; hat uns sofort termin gegeben, persönlich empfangen, aufmerksam zugehört. Die Verhandlung ging sehr zügig da Frau Dr. Bläumauer wusste sich durchzusetzen und richtige Vereinbarungen zu erzielen. Preislich war es sehr fair und sogar für uns leistbar. Wir haben uns sehr gut beraten und gleich gut vertreten gefühlt. DANKE Fr. Dr. Ingrid Bläumauer!!!


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Bewertung von C.L. | 22.03.2019

Sehr kompetente Beratung und ein rascher Termin


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Bewertung von G.W. | 22.03.2019

Erstklassige Beratung und Hilfestellung. Habe mich bestens vertreten gefühlt. Frau Dr. Bläumauer nimmt sich wirklich Zeit für die Anliegen ihrer Klienten. Werde sie jederzeit weiterempfehlen.


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Bewertung von Eva W. | 16.03.2019

Ich bin von Frau Dr. Bläumauer überaus freundlich, empathisch und kompetent beraten worden. Sie ist eine sehr gute Zuhörerin und nimmt sich auch genügend Zeit. Vielen Dank nochmals!


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Bewertung von Walter Hörmann | 14.12.2018

Vielen, vielen Dank für die hervorragende Aufklärung über das Erbrecht. Sie haben es mir leichter verständlich gemacht und sehe nun beruhigter in die Zukunft. Auch für die Testamenterstellung möchte ich mich nochmals bei Ihnen ganz herzlich bedanken.


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