Über einen österreichischen Anwalt und gegen ein geringes Entgelt ist es jedem möglich, sein erstelltes Testament oder Vermächtnis im Testamentsregister zu registrieren.
Hierbei wird, wie bereits erwähnt, ausschließlich ein Vermerk über den Verwahrungsort der letztwilligen Verfügung angegeben. Es ist dem Zweck dienlich, die letztwillige Verfügung auch bei einem Anwalt hinterlegen zu lassen. So kann das Dokument im Falle des Ablebens des Testators unmittelbar dem Verlassenschaftsgericht ausgehändigt werden.
Das ist ratsam, jedoch nicht notwendig, so lange über alle anderen Aufbewahrungsorte der Zugriff im Verlassenschaftsverfahren geregelt ist.
Insbesondere im Erbrecht und Verlassenschaftsverfahren fungieren Rechtsanwälte als erfahrene Berater. Im Fall einer Nachregistrierung ist es daher ratsam, die rechtliche Prüfung oder auch Neuverfassung eines bereits bestehenden Testaments vorzunehmen.