Viele Fragen sich, was in ihrem Testament überhaupt stehen soll.
Das Einsetzen eines oder mehrerer Erben ist der wichtigste Inhalt eines letzten Willens. Die Auswahl der Erben muss die Erben selbst bestimmen:
Bsp1: „Zur Alleinerbin meines gesamten Vermögens setze ich meine Tochter Julia ein.“
Bsp2: „Zu gleichteiligen Erben meines gesamten Vermögens setze ich meine Kinder Daniel und Julia ein.“)
Vermächtnisse oder Legate, nennt man die Zuwendung von einzelnen Vermögensteilen an bestimmte Personen. (z.B: „Meine Münzensammlung vermache ich meinem Enkel Christian.“) Die Erbeinsetzung oder die Vermächtnisse kann der Testator in der letztwilligen Verfügung von Bedingungen, Auflagen und Befristungen abhängig machen.
Damit der Begünstigte die Zuwendung erhält, müssen Voraussetzungen oder eine Terminierung erfüllt sein, die bei der Bedingung oder Befristung aufgestellt werden. Ein weiterer Aspekt ist die sogenannte Auflage: Dabei wird ein sogenannter Beschwerter zu einem bestimmten Verhalten verpflichtet. Bei Nichterfüllung dieser Auflage, verliert der Begünstigte die Zuwendung.