Die Schenkung auf den Todesfall ist der Mittelweg aus einem Testament und einer Schenkung unter Lebenden. Bei der Schenkung auf den Todesfall überträgt der Geschenkgeber Vermögenswerte an eine bestimmte Person für den Fall seines Ablebens. Eine bestimmte Sache oder ein bestimmter Gegenstand wird einer Person also für den Todesfall zugesichert; die Schenkung wird jedoch erst vollzogen, wenn der Todesfall eingetreten ist. Die Variante der Schenkung auf den Todesfall gilt als Alternative zum Testament und zur Schenkung zu Lebzeiten.
Ein Testament kann zu Lebzeiten jederzeit zurückgezogen oder abgeändert werden, während die Schenkung zu Lebzeiten nicht mehr beziehungsweise nur unter ganz besonderen Umständen aufgehoben werden kann. Der Geschenkgeber bleibt bei der Schenkung auf den Todesfall bis zu seinem Ableben Eigentümer des betreffenden Vermögenswertes (Immobilien, Schmuck, Wertpapiere) und kann diesen natürlich auch frei benutzen.
Veräußert darf dieser Vermögenswert aber nicht mehr werden. Wird dies nichtsdestotrotz gemacht, können Schadenersatzansprüche vom Beschenkten gegen die Erben des Schenkenden geltend gemacht werden.