Den Ausdruck Patientenverfügung kennt jeder. Doch was ist eine Patientenverfügung genau? In Österreich gilt für Patientenverfügungen seit dem 1. Juni 2006 das sogenannte Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG). Absatz 1 des Gesetzes definiert die Patientenverfügung als
„Willenserklärung, mit der ein Patient eine medizinische Behandlung ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn er im Zeitpunkt der Behandlung nicht einsichts-, urteils- oder äußerungsfähig ist.“
Demzufolge trifft man mit einer Patientenverfügung in Österreich Vorkehrungen für den Fall, dass man seine Handlungsfähigkeit verliert. Mithilfe einer Patientenverfügung bleibt das Recht auf Selbstbestimmung im Krankheitsfall also unberührt.
Das PatVG wurde umfassend novelliert und die Neuerungen traten mit 16. Jänner 2019 in Kraft.