Der Pflichtteil ist ein Mindestanteil am Erbe, das einem bestimmten Personenkreis nach dem Erbrecht in Österreich zusteht. Zu den pflichtteilsberechtigten Erben in Österreich zählen die Nachkommen und der Ehepartner beziehungsweise eingetragene Lebenspartner eines Erblassers.
Im Unterschied zum gesetzlichen Erbteil beträgt der Pflichtteil immer nur die Hälfte. Der Pflichtteil wird auch erst dann relevant, wenn ein pflichtteilsberechtigter Erbe durch ein Testament oder Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, also enterbt wurde.
Kommt die gesetzliche Erbfolge zum Tragen, erhält ein Erbe seinen gesetzlichen Erbteil, also den doppelten Pflichtteil, sowieso. Werden Pflichtteilsansprüche verletzt, so können die Betroffenen ihren Pflichtteil einklagen.