Mittels Einantwortungsbeschluss des Gerichts können der Erbe oder die Erben bei der Einantwortung die Stellung des Erblassers einnehmen, so dass ihnen der Nachlass rechtmäßig übertragen wird. Die Einantwortung ist eine Besonderheit im österreichischen Recht.
Die österreichische Rechtsordnung sieht nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens den eigenen hoheitlichen Akt vor, durch den der Erbe Eigentum am Nachlass erwirbt, nachdem er die Erbantrittserklärung abgegeben hat.
In diesem Zusammenhang ist wichtig, dass die Einantwortung eine Universalsukzession bewirkt. Dadurch tritt der Erbe in die Rechte sowie auch alle Pflichten des Erblassers ein. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der ruhende Nachlass eine juristische Person.
Das heißt, dass ähnlich wie bei einer GmbH oder Stiftung, in der eigentümerlosen Phase der Nachlass ein selbständiges Vermögen ist. Genauso wichtig ist, dass die Einantwortung mit einem gesonderten Beschluss des Gerichts bestätigt wird.