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Kurzprofil

Seit mehr als 15 Jahren unterstützt & vertritt meine Rechtsanwaltskanzlei in Graz Mandanten im Erbrecht.

Dieser Bereich ist sehr sensibel, weil es für Klienten sehr oft eine große Hürde bedeutet, sich mit dem eigenen, oder dem Tod von nahen Angehörigen zu beschäftigen.

Jedenfalls ist es aber zwingend notwendig, sich zeitgerecht mit der Frage auseinanderzusetzen, wie und an wen ich mein Vermögen für den Fall des Todes weitergeben möchte. Da keiner von uns weiß, wann der Tod tatsächlich eintritt, ist es sehr wesentlich und vernünftig, sich frühzeitig mit dieser Frage auseinanderzusetzen. Für die Art der Vermögensweitergabe gibt es zahlreiche unterschiedliche Formen. Insbesondere besteht die Möglichkeit, dies in Form eines Testaments, oder einer Schenkung auf den Todesfall, zu tun.

 

Weitere Möglichkeiten wären aber auch, Vermögensregelungen bereits zu Lebzeiten vorzunehmen, wobei dann darauf geachtet werden muss, dass derartige Vermögensübertragungen, die vor dem Tod, beispielsweise an die Kinder oder den Ehegatten erfolgen, später im Todesfall entsprechend berücksichtigt werden, weil die übrigen Pflichtteilsberechtigten einen Anspruch darauf haben, dass solche Vorausempfänge angerechnet werden.

Eine wesentliche Frage ist auch die steuerliche Beurteilung von Übertragungen zu Lebzeiten, oder von Todes wegen. Derzeit ist die Situation aufgrund der Tatsache, dass keine Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuer anfällt, steuerlich günstig, es müssen aber insbesondere bei der Übertragung von Immobilien zahlreiche andere Aspekte, wie beispielsweise die Immobilienertragsteuer, Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr berücksichtigt werden.

Immer wieder stellt sich auch die Frage, ob Testamente, die nach dem Tod einer Person auftauchen, formgültig sind, oder die Möglichkeit besteht, diese anzufechten. Hier gibt es zahlreiche Möglichkeiten der Anfechtung, die aber immer individuell und im Detail geprüft werden müssen.

Aus diesem Grund biete ich den Klienten eben die Möglichkeit einer umfassenden Beratung in einem vertrauensvollen und angenehmen Umfeld an, im Rahmen derer dann die einzelnen Themen erörtert, analysiert und dann der besten Lösung zugeführt werden.

Für das umfassende Erstgespräch verlange ich ein Pauschalberatungshonorar von 175,- Euro netto zzgl. 20% USt. gesamt 210,- Euro.
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Ausbildungen & Berufserfahrung

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Geboren 02.04.1958, Rechtsanwalt, verheiratet mit Eva Krainer, 2 Kinder: David, geb. 1993 und Elias, geb. 1996. Besuch der Volksschule von 1964 – 1967, danach Gymnasium, Matura 1977 am BORG Bad Radkersburg, danach Studium der Rechtswissenschaften. 1977 – dreimonatiges Sprachstudium an der Universität Grenoble. Mehrere Aufenthalte in Amerika, Kanada, Australien und Nordafrika. Promotion zum Doktor der Rechtswissenschaften Anfang 1984, unmittelbar anschließend Ablegung des Gerichtsjahres. 1985 Beginn der Tätigkeit als Rechtsanwaltsanwärter für die Dauer von 3 Jahren; rund einjährige Tätigkeit in einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft; Mai 1989 – Eintragung als Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Graz.

Seit mehr als 25 Jahren bin ich auch Prüfer für die Rechtsanwaltsprüfung der Berufsanwärter in unserem Berufsstand, die jeweils im Oberlandesgericht in Graz stattfinden, und zwar sowohl für den gesamten Bereich des Zivilrechts, als auch des Verwaltungsrechts.

 

Ich bin Gründungsvorstandsmitglied von Alpha Nova und derzeit bei der Alpha Nova Betriebsgesellschaft m.b.H. Aufsichtsratsvorsitzender. Dabei handelt es sich um ein gemeinnütziges Unternehmen, das sich insbesondere mit der Betreuung, der Integration und der Berufseingliederung von Menschen mit zum Teil schwersten Behinderungen beschäftigt. Das Unternehmen hat 450 Mitarbeiter. Weiters bin ich noch Aufsichtsratsmitglied bei einer Bank und in mittelständischen Unternehmen.

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Mitgliedschaften

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  • Steiermärkische Rechtsanwaltskammer

Bewertungen von Dr. Franz Krainer im Erbrecht

Alle Bewertungen (1) Erbrecht (1)

Erfahrungsberichte von Klient:innen

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Bewertung zu Dr. Franz Krainer Erbrecht

Bewertung von Herr Zisser-Pfeifer | 30.05.2023

Ausgesprochen kompetent. Des weiteren sehr entlastend da ich die für mich komplexe nicht so regeln hätte können.


5.0 von 5

Sehr Gut

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Terminvereinbarung
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Erstberatung
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